Vorlage - 2008/122
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Der JHA beschließt die Förderungsrichtlinie entsprechend der Vorlage zu verändern. Des Weiteren beschließt der JHA im Jahr 2009 für innovative Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Projektförderung 5.000 € bereitzustellen.
Der Zuschuss für Fahrten- und Lager (Inland) liegt seit Jahren unverändert bei 1,30 € pro Tag und Teilnehmer. Bei den Maßnahmen die mit diesen Mitteln gefördert werden, handelt es sich insbesondere um kostengünstige Freizeitmaßnahmen im Nahbereich, mit Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 8 – 13jährigen.
Jahr | Anzahl Maßnahmen | Anzahl TeilnehmerInnen | Ehrenamtliche Betreuer | Zuschuss |
2004 | 110 | 3.668 | 512 | 21.953 € |
2005 | 120 | 3.499 | 537 | 20.367 € |
2006 | 117 | 3.570 | 523 | 21.642 € |
2007 | 117 | 3.821 | 572 | 21.107 € |
Die Berücksichtigung von Mädchen und Jungen im Rahmen der Maßnahmen ist nahezu gleich.
Aus der o. g. Tabelle geht hervor, dass der Bedarf an diesen Maßnahmen nach wie vor besteht. Deutlich wird auch der größer gewordene Betreuungsaufwand. Wie aus der Tabelle ebenfalls hervorgeht, ist der Ansatz in den letzten Jahren fast regelmäßig leicht überschritten worden.
Zur Sicherstellung des Bedarfs und um den, in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für Unterbringungen, Lebensmittel, Transport, etc. Rechnung zu tragen, wird von Seiten der Verwaltung eine Erhöhung des Pro-Kopf-Zuschusses von 1,30 € auf 1,80 € vorgeschlagen. Diese Erhöhung erfordert die Erhöhung des Ansatzes in der Haushaltstelle 45100.71830 „Zuschüsse für Fahrten und Lager“ von derzeit 21.000 € auf 30.000 €.
Zur Finanzierung wird vorgeschlagen, den in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpften Ansatz in der HHSt 45100.71840 „Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen“ von derzeit 21.200 um 7.000 € auf 14.200 € zu reduzieren. Diese Reduzierung des Ansatzes ist auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse der letzten Jahre vertretbar, ohne die Zuschusshöhe zu verändern. Die weiteren 2.000 € werden aus dem Budget erwirtschaftet.
21.000 € vorhandener Ansatz
7.000 € aus „internat. Jugendbegegnung“
2.000 € zusätzliche Erhöhung (wird im Budget erwirtschaftet)
30,000 €
Um besonders qualifizierte Maßnahmen von den „normalen“ Freizeiten hervorzuheben, wird weiterhin vorgeschlagen, den Zuschuss für diese Maßnahmen von 1,80 € auf 2,00 € anzuheben. Diese sinnvolle Konsequenz ist mit der Anpassung auf 30,000 € bereits berücksichtigt.
Unter der HHSt 45100.71800 „Zuschuss zur Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen der Jugendverbände“ stehen 38.500 € zur Verfügung, von denen in der Vergangenheit 26.400 € für Pauschalzuweisungen an die Jugendverbände verwandt wurden. In der Vergangenheit gab es immer wieder Irritationen, weil bei als Berechnungsgrundlage Eurobeträge eingesetzt wurden und in der Summierung dann ein höherer zu verteilender Ansatz ermittelt wurde, als tatsächlich zur Verfügung stand.
Um dem zukünftig entgegenzuwirken wird vorgeschlagen, die Eurobeträge als Maximum-Werte in der Richtlinie zu belassen, darüber hinaus aber als Verteilungsgrundlage ein Punktesystem einzuführen, das dem jetzigen Verteilungsschlüssel entspricht. Um für die Verbände eine verlässliche Basis zu schaffen sollte festgelegt werden, dass für die Jahrespauschalen jährlich 26.500 € zur Verfügung stehen.
Nach den Richtlinien sind Projektförderungen möglich. In den vergangenen Jahren wurde von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht. Diese Projektförderungen ermöglichen aber eine Steuerung in der Jugendarbeit. In Abstimmung mit dem Jugendring für Stadt und Kreis Peine und auch mit den kommunalen Jugendpflegen ist beabsichtigt, dieses Instrument zukünftig wieder stärker zu nutzen, um Entwicklungen zu unterstützen, notwendige Themen und Inhalte in der Jugendarbeit zu platzieren und somit die Infrastruktur in der Jugendhilfelandschaft im Landkreis Peine durch innovative Maßnahmen stärker zu aktivieren und auszubauen.
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der Projektförderung im Jahr 2009 Maßnahmen der Jugendverbände zu fördern, die den inhaltlichen Schwerpunkt im Bereich der politischen, sozialen, kulturellen oder beruforientierten Jugendbildung haben. Es soll sich hierbei um neue Maßnahmen handeln, die in Art und Umfang in der Form noch nicht durchgeführt wurden.
Ziele der Jugendbildungsarbeit sind u. a. jungen Menschen die Möglichkeit zu öffnen,
- sich weltanschaulichen und sozialen Fragen zu nähern
- soziale Kompetenzen zu erwerben
- politische Kompetenzen zu erwerben
- Gruppenerleben zu erfahren und dabei weltanschauliche, gesellschaftliche und kulturelle Unterscheide zu erleben, zu verstehen und zu achten
- Ungleichheit abzubauen, die durch Geschlechterrollen, soziale Herkunft oder unterschiedliche Bildungschancen entstanden sind
- die eigene Kreativität zu entdecken und weiter zu entwickeln
- Erfahrungen zu machen, die das Selbstwertgefühl stärken
Bei den Maßnahmen kann es sich um konkrete Aktivitäten für Kinder und Jugendliche im Bildungsbereich handeln, es können aber auch Schulungen bzw. Fortbildungen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter dem vorbezeichneten Aspekt gefördert werden.
Für diese Projektförderung werden insgesamt 5.000 € eingeplant. Zur Finanzierung schlägt die Verwaltung vor, die z. Zt. noch mit 5.100 € geförderten Maßnahmen für Ferienprogramme für Daheimgebliebene unter der Federführung der Gemeinden, nicht mehr zu fördern. Es handelt sich dabei ausschließlich um örtliche Maßnahmen, für die es so keine Fördergrundlage gibt.
Der Ansatz in HHSt 45100.71800 „Zuschuss zur Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen der Jugendverbände“ in Höhe von 38.500 € verteilt sich daher wie folgt:
Jahrespauschalen an die Verbände: 26.500 €
Projektförderung: 5.000 €
Sachkostenzuwendungen u. Zuwendungen
für besondere Maßnahmen der Jugendver-
bände, sofern diese von überörtlicher
Bedeutung 7.000 €
Gesamt: 38.500 €
Eine Erhöhung des Ansatzes ist somit nicht erforderlich.
Kosten:
Durch Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstehen keine Mehrkosten.
Finanzziel für den Finanzplanzeitraum bis 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 05.03.2008, Vorlage-Nr. 33/2008):
Das Erreichen des genannten Finanzzieles wird nicht erschwert.