Auszug - Verwendung von Überschüssen aus der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat verweist auf die Vorlage. Der Kreisausschuss habe dem Kreistag in seiner Sitzung am 10. September einstimmig empfohlen, den Beschlussvorschlag um folgendes künftiges Beratungserfordernis zu erweitern:
Die Verwendung der Überschüsse wird künftig im Rahmen der Haushaltsberatungen gesondert behandelt.
KTA Streichert erklärt, dass die Gruppe SPD / Bündnis 90 – Die Grünen sich vorbehalte, dass Überschüsse aus der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung nicht nur zur Sanierung des Kreishaushaltes eingesetzt werden müssten, sondern auch andere Verwendungszwecke finden könnten.
KTA Fechner merkt an, dass die ergänzte Beschlussvorlage dies nun vorsehe.
Der Kreistag fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
Die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden mit einem Betrag von 25.000 Euro/Jahr gefördert. Für Investitionen in Form von Ersatz- oder Neubeschaffung der Messtechnik wird jährlich ein Betrag von 10.000 Euro bereit gestellt.
Der Kreistagsbeschluss vom 14.02.2001 wird aufgehoben. Die Verwendung der Überschüsse wird künftig im Rahmen der Haushaltsberatungen gesondert behandelt.
- KT - 01.10.2008 -