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Vorlage - 2008/101  

Betreff: Verwendung von Überschüssen aus der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Straßenverkehr Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
01.10.2008 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden mit einem Betrag von 25

Die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden mit einem Betrag von 25.000 Euro/Jahr gefördert. Für Investitionen in Form von Ersatz- oder Neubeschaffung der Messtechnik wird jährlich ein Betrag von 10.000 Euro bereit gestellt.

 

Der Kreistagsbeschluss vom 14.02.2001 wird aufgehoben.

 

 

 

Die stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung des fließenden Straßenverkehrs hat sich innerhalb kurzer Zeit zu einem wirkungsvollen und nachhaltigen Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit etabliert

Die stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung des fließenden Straßenverkehrs hat sich innerhalb kurzer Zeit zu einem wirkungsvollen und nachhaltigen Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit etabliert. Allerdings ist hiermit nicht allein die Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen verbunden.

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 14.02.2001 ist die Hälfte der Überschüsse aus den Geschwindigkeitsmessungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen einzusetzen. Die Verteilung der Mittel obliegt einer Kommission, die sich aus verkehrserfahrenen Experten (Polizei, Verkehrswacht, Kommunen) zusammensetzt.

 

Auf Grund der umfangreichen Sachinvestitionen konnten für das Haushaltsjahr 2002 keine Erträge ausgewiesen werden. Für die folgenden Jahre beliefen sich die nach kostenrechnerischen Grundsätzen ermittelten Förderbeträge auf

 

2003: 20.443,63 Euro

2004: 26.652,79 Euro.

 

Diese Mittel wurden jeweils im Folgejahr für die nachstehenden Verkehrs­sicherheits­maßnahmen verwendet:

 

-          Vorschulische und schulische Erziehung von Kindern und Jugendlichen

-          Bekämpfung von Baumunfällen

-          Präventive Maßnahmen gegen Wildunfälle

-          Beschaffung von Mess- und Anzeigetechnik.

 

Danach wurden die Kapazitäten in der Geschwindigkeitsüberwachung kontinuierlich ausgebaut. Das hatte natürlich auch Konsequenzen für die Einnahmeentwicklung. So ergab sich allein für das Jahr 2005 ein Überschuss von 149.175,95 Euro, so dass 74.587,98 Euro für Verkehrssicherheitsmaßnahmen zur Disposition standen. Angesichts dieses Ergebnisses hat sich in der Verkehrssicherheitskommission übereinstimmend die Auffassung heraus­kristallisiert, dass Beträge in dieser Größenordnung zwar ausgegeben, aber nur schwer sinnvoll und zielführend eingesetzt werden können. Allein die Planung und Organisation effektiver Schulungen hätte bei einem derartigen Fördervolumen einen zusätzlichen Personalbedarf erfordert. Die Verkehrssicherheitskommission hat daher empfohlen, den Förderbetrag für die kommenden Jahre auf jeweils 25.000 Euro zu begrenzen. Diesem Votum schloss sich der Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Feuerschutz in seiner Sitzung am 25.04.2006 einstimmig an.

 

Das Rechnungsergebnis des Jahres 2006 wies einen Überschuss in Höhe von 184.574,48 Euro aus, so dass ein Betrag von 92.287,24 Euro für Verkehrssicherheitsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen war. Auf Grund mehrerer Anträge aus den Kreistagsfraktionen wurde jedoch von dem Grundlagenbeschluss abgewichen. Entsprechend dem Votum des Kreistages vom 21.03.2007 standen neben den 25.000 Euro für Verkehrssicherheitsmaßnahmen weitere 200.000 Euro für die Verbesserung der Infrastruktur bereit. Hieraus wurden die folgenden Maßnahmen gefördert bzw. finanziert:

 

Radwegebau in den Gemeinden Hohenhameln und Vechelde:                            150.000 Euro

Beschaffung der Schilderfolge „Deine letzte Sekunde“                                           10.000 Euro

Anteilsfinanzierung Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen BAB 2               20.000 Euro

Stat. Messanlage in der Ortschaft Denstorf                                                            20.000 Euro.

 

Die Geschwindigkeitsmessungen des Jahres 2007 haben einen nach kostenrechnerischen Grundsätzen ermittelten Überschuss von 251.329,71 Euro, die in einem Umfang von 50 % in Verkehrssicherheitsmaßnahmen einzusetzen wären, ergeben.

 

 

 

Hinzu kommt, dass seit Oktober 2007 Abstands- und Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Bundesautobahn 2 durchgeführt werden. Das Mess- und Ahndungsverfahren funktioniert inzwischen reibungslos, so dass bereits jetzt nicht unerhebliche Mehreinnahmen abzusehen sind.

 

Nach dem Kreistagsbeschluss vom 20.02.2008 soll der in der Finanzplanung ausgewiesene Gesamt-Fehlbetrag zum Ende dieser Wahlperiode bzw. dieses Finanzplanzeitraumes im Planjahr 2011 von jetzt rd. 71,3 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro reduziert werden. Es handelt sich hierbei um ein ehrgeiziges Finanzziel, dessen Priorität erst kürzlich in den Abschlussgesprächen mit dem Kommunalprüfungsamt nochmals hervorgehoben wurde.

 

Die Umsetzung dieses Handlungsschwerpunktes ist für alle Bereiche der Verwaltung bindend. In Absprache mit den übrigen Mitgliedern der Verkehrssicherheitskommission wird daher vorgeschlagen, jährlich einen Betrag von 25.000 Euro für Verkehrssicherheitsmaßnahmen bereitzustellen.

 

Es ist bereits jetzt abzusehen, dass die kostenträchtige Messtechnik einschl. Fahrzeuge in den kommenden Jahren erneuert oder ersetzt werden muss. Die hierfür erforderlichen nicht unerheblichen Mittel sollen durch die Bildung von Haushaltsresten angespart werden. Hierfür ist nach den derzeitigen Erfahrungen ein Betrag von 10.000 Euro/Jahr angemessen.