Auszug - Sozialer Arbeitsmarkt und Beschäftigungsförderung nach § 16 a SGB II
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Wortprotokoll |
FBL Dr. Buhmann erläutert die Vorlage. Dabei unterstreicht er, dass es sich bei dem betroffenen Personenkreis um Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen wie beispielsweise Suchterkrankungen, Schulden, Behinderungen, Langzeitarbeits-losigkeit usw. handele. Bezüglich der im letzten Absatz der Sachdarstellung genannten Zahl von achtzig Hilfebedürftigen seien Mittel in Höhe von geschätzten 250.000 Euro erforderlich. Dieser Ausgabe stünden Einsparungen im Bereich der Unterkunftskosten in Höhe von etwa 100.000 Euro gegenüber. Bezüglich der Realisierung der geplanten Beschäftigungsförderung weist FBL Dr. Buhmann auf ein Programm der Stadt Berlin hin, die eine Verknüpfung von § 16a-Maßnahmen mit kommunalen Tätigkeitsfeldern wie z.B. Grünflächenpflege, Schulen usw. hergestellt haben. Für den Landkreis Peine gelte, dass im Jahre 2008 in Einzelfällen kostenneutral gefördert werden könne und für das Jahr 2009 die Politik über eine Zustimmung zur Erhöhung der Mittel treffen solle.
BV Lange erklärt, dass die Summe von 880.000 Euro bei 80 zu beschäftigenden Personen bedeute, dass die Arbeitgeber 11.000 Euro pro Person erhalten würden. Er äußert sein Unverständnis darüber, dass die Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht nutzen.
FBL Dr. Buhmann berichtet, dass pro Person zwischen 1.200 Euro und 1.400 Euro pro Monat an Förderung möglich seien. Aufgrund der multiplen Vermittlungs-hemmnisse ergebe sich jedoch eine gewisse Reserviertheit seitens der Arbeitgeber.
BV Weigand möchte wissen, für welchen Zeitraum die Verträge mit den betroffenen Hilfebedürftigen abgeschlossen werden.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die Verträge grundsätzlich unbefristet abgeschlossen werden können. Die Stadt Berlin befriste ihre Verträge derzeit auf drei Jahre. Grundsätzlich könne jedoch eine Förderung bis zum Erreichen des Rentenalters gewährt werden.
KTA Schlaugat stellt die Frage, ob die achtzig Personen bereits im Blick seien. Daneben wünscht sie zu wissen, wie man auf die Zahl Achtzig gekommen sei.
FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass es vor einem Vertragsabschluss bestimmte Vorstufen gebe, die durchlaufen werden müssen. Die Personen müssen entsprechend aktiviert werden. Dies geschehe derzeit mit einigen. Die Zahl von achtzig Personen habe sich im Übrigen aus den verfügbaren Fördermitteln und der Förderung pro Person und Monat errechnet.
KTA Schlaugat wünscht des Weiteren zu erfahren, ob die Beschäftigungsförderung nach § 16 a Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) mit den Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung (MAE-Maßnahmen) kollidiere.
FBL Dr. Buhmann weist auf einen gravierenden Unterschied zwischen diesen beiden Maßnahmen hin: Maßnahmen nach § 16 a SGB II seien im Gegensatz zu MAE-Maßnahmen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
FDL Scharf ergänzt, dass MAE-Maßnahmen Eingliederungsmaßnahmen seien,
§ 16a-Maßnahmen hingegen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält-nisse.
BV Lange fragt nach, ob beim Einsatz in einer § 16a-Maßnahme ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben werde.
FBL Dr. Buhmann bejaht dies und verweist auf seine Aussage, dass es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse handele. Das bedeute auch, dass die Hilfebedürftigen die Verträge kündigen können.
KTA Fechner will wissen, was angesichts der Förderung für die Betroffenen übrig bleibe. Außerdem begehrt er zu erfahren, was für Tätigkeiten die Betroffenen in Berlin ausführen.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass bei einem verheirateten Paar mit zwei Kindern immer noch aufstockende Leistungen erforderlich seien. Dieses Phänomen sei nicht ungewöhnlich, davon seien zahlreiche Menschen betroffen. In Berlin erfolge der Einsatz bei den Verkehrsbetrieben am Ticketschalter, außerdem würden sie Hilfe anbieten, beispielsweise beim Treppensteigen, und Sicherheit vermitteln.
KTA Plett stellt die Frage, wie viel von der Summe 880.000 Euro bereits verplant sei.
FDL Scharf antwortet, dass derzeit etwa zwanzig Förderanträge vorliegen würden, die Zahl erhöhe sich aber ständig. Auch können nicht alle bewilligt werden. Es sei daher von circa 20 erfolgreichen Anträgen auszugehen, sodass bei einer Förderung von 1.200 Euro bis 1.400 Euro pro Monat sich die gebundenen Mittel berechnen lassen.
KTA Lächelt fragt nach, ob jährlich Geld verfügbar sei und wenn Ja, in welcher Höhe.
FBL Dr. Buhmann berichtet, dass es jährlich einen Betrag geben werde, für das Jahr 2008 sei das ein Betrag in Höhe von 880.000 Euro.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, fest, dass der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Kenntnis von der Beschlussvorlage-Nr. 81/2008 genommen habe.