Auszug - Allee bei Wense als "Geschützter Landschaftsbestandteil" - Einleitung des Schutzverfahrens gem. § 30 NNatG
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Wortprotokoll |
Seitens der Verwaltung erläutert Herr Heuer die Verwaltungsvorlage. Anlass für das vorgesehene Verfahren seien Eingaben aus der Bevölkerung sowie der Antrag der Kreistagsfraktion SPD BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 11.02.2007.
Um dem Wunsch nach einem dauerhaften Schutz der Allee Rechnung zu tragen, kann die Sicherung des Baumbestandes durch die rechtlichen Möglichkeiten des Nieders.
Naturschutzgesetzes erfolgen. Hierzu sei das Instrument des „geschützten Landschaftsbestandteiles“ (gem. § 28 NNatG) geeignet.
KTA Franz fragt an, welche Folgen sich für die Planung des Straßenausbaues der
K 69 ergeben. Herr Burgdorf erläutert hierzu, dass der vorgesehene Straßenausbau überplant werden müsse. Um eine Förderung mit Mitteln aus dem Verkehrs-
finanzierungsgesetz erhalten zu können, müssten gewisse Standards eingehalten werden. Diese könnten jedoch bei einem vollständigen Erhalt der Allee nicht erreicht werden, so dass deshalb voraussichtlich eine Förderung nach dem GVfG nicht mehr möglich sei.
Frau KTA Waldeck bittet darum, Gespräche über die Förderung der Baumaßnahme bei einem reduzierten Ausbau mit den zuständigen Stellen aufzunehmen. Nach ihrem Kenntnisstand seien bereits Maßnahmen, die aus gewichtigen Gründen die erforderlichen Standards nicht einhalten können, ausnahmsweise doch mit Mitteln aus dem GVfG gefördert worden.
KTA Ahlers weist darauf hin, dass der vorgesehene Beschluss sich gegen den Landkreis Peine als Straßenbaulastträger richtet. Es gäbe seiner Ansicht nach auch Möglichkeiten zum Erhalt der Allee ohne Ausweisung als geschützter Landschafts-
bestandteil.
Der Ausschuss empfiehlt mit sechs Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen die Beschlussvorlage der Verwaltung.