Auszug - Bauernhausmuseum Bortfeld, Katzhagen 6, Wendeburg
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Wortprotokoll |
EKR Heiß erklärt die Vorlage. Das Bauernhaus ist aufgrund von Baumängeln nicht nutzbar. Es soll eine Nutzung in das Museum gebracht werden, wobei jedoch noch geklärt werden muss, welche Art Nutzung. Soll es ein Museum zum Anschauen sein oder eher eins in dem Veranstaltungen durchgeführt werden. Diese Fragen sollen erarbeitet und dann in den Ausschuss eingebracht werden.
KTA Franz und KTA Jütte erkundigen sich, wer so ein Gesamtkonzept erarbeiten soll.
KTA Ahlers erklärt, dass das Museum zwar gut aussieht, am Holzwerk jedoch was gemacht werden muss. Das Museum soll belebt werden. Ausstellungen, Vorführungen und Lesungen sollten dem Charakter des Gebäudes angemessen sein. Evtl. sollte ein Museumsverein gegründet werden. Weiterhin berichtet er, dass sanitäre Einrichtungen benötigt werden.
KTA Hoffmann berichtet, dass sich der Bauausschuss intensiv mit diesem Thema beschäftigt hat. 200.000,00 € werden insgesamt benötigt, damit es genutzt werden kann. Der Nutzer des Museums ist das Landesmuseum Braunschweig.
KTA Streichert gibt zu bedenken, dass dabei das Gesamtkonzept gesehen werden sollte, denn wenn man das nicht kennt und vorher keinen Überblick über die Gesamtkosten hat, dann können immer weitere, unvorhergesehene Kosten auf einen zukommen. Am Ende könnte der Gesamtbetrag wesentlich höher als erwartet sein.
EKR Heiß erklärt, dass die Sanierung auf jeden Fall durchgeführt werden muss. Der Landkreis Peine ist eine öffentliche Einrichtung und deshalb müssen Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, in Ordnung gehalten werden.
Herr Scharenberg führt aus, dass die Maßnahmekosten zwar bei 200.000 € liegen aber rund 85.000 € Fördermittel zugesagt sind. Es wird sogar davon ausgegangen, dass noch weitere Einnahmen kommen werden, so dass im Endeffekt lediglich 20.000 – 30.000 € dem IWB verbleiben werden.
KTA Jütte gibt zu bedenken, dass die Verwaltung und nicht der Ausschuss ein entsprechendes Konzept erarbeiten muss, welches dann dem Ausschuss vorgelegt wird. Demnach kann der letzte Satz ganz gestrichen werden, da dies schon so unter Punkt 2 steht.
Die Beschlussvorlage wird sodann, in der geänderten Form, einstimmig beschlossen.