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Vorlage - 2007/113  

Betreff: Bauernhausmuseum Bortfeld, Katzhagen 6, Wendeburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
08.11.2007 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
06.11.2007 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreisausschuss beschliesst:

Der Kreisausschuss beschliesst:

 

  1. Die Sanierung des Baudenkmals wird weiter fortgesetzt. Die derzeitige Finanzierungslücke in Höhe von 115.000 € für den 2. Bauabschnitt (Gesamtkosten 200.000,- €) wird vorerst durch den Landkreis Peine geschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass davon rd. 85.000 € durch Fördermittel in 2008 gewonnen werden können.

 

  1. Das Bauernhausmuseum wird zu einem Museum mit anspruchsvoller erweiterter Schwerpunktbildung entwickelt. Dabei soll das  Thema Industrialisierung des ländlichen Raumes - der Wandel von der Agrarkultur zur Stahlindustrie - verstärkt herausgearbeitet werden, um das ländliche Leben in der vorindustriellen Zeit anschaulich und für einen breiten Kreis darzustellen.

 

  1. Ein entsprechendes Konzept wird zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Bei dem Bauernhausmuseum handelt es sich um ein Kulturdenkmal nach § 3 Denkmalschutzgesetz

Bei dem Bauernhausmuseum handelt es sich um ein Kulturdenkmal nach § 3 Denkmalschutzgesetz.

Es handelt sich um ein Einzeldenkmal, an dessen Erhalt ein öffentliches Interesse besteht.

Nach §2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz sind Kommunen wie der Landkreis Peine verpflichtet, Baudenkmale zu schützen und zu pflegen. Diese Verpflichtung wird auch durch Artikel 6 der niedersächsischen Verfassung untermauert.

 

Bei dem Baudenkmal handelt es sich um das einzige im ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig noch vorhandene und in seiner Grundsubstanz erhaltene Zweiständerhaus. Es ist außerdem das am südlichsten gelegene Haus seiner Art. Es liegt im alten Braunschweiger Land.

Als Außenstelle des Landesmuseums kann es für die Region ein wichtiger touristischer Punkt werden, an dem das ehemalige bäuerliche Leben dargestellt wird.

Schulklassen kann hier dieses Leben und der Denkmalschutz bzw. historische Bausubstanz nahegebracht werden.

 

Das Gebäude selbst ist im Eigentum des Landkreises Peine. Es ist eine Außenstelle des Landesmuseums Braunschweig, der Landkreis Peine ist für den Bauunterhalt zuständig.

Die museale Dienstleistung vor Ort ist bisher in der Regie und verantwortlich durch das Landesmuseum Braunschweig geleistet worden, das über einen gültigen Vertrag zur musealen Nutzung verfügt. Das soll auch grundsätzlich so bleiben.

 

Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen erhielt das Gebäude bereits im ersten Bauabschnitt (I. Bauabschnitt = I.BA)  ein neues Reetdach. Die Maßnahme kostete rd. 100.000 € wurde zu 80 % mit öffentlichen Mitteln gefördert.

 

Bereits damals stand fest, dass für den Fall der Erfordernis weiterer Maßnahmen an der Baukonstruktion zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt und beschafft werden würden. Dafür sollten neue Anträge auf Bezuschussung aus dem EU-Fond und anderen Fördertöpfen gestellt werden. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn der Landkreis Peine Eigenmittel bereithält.

 

Der Haushalt 2007 ist genehmigt.

Eigenmittel stehen dem IWB für diese Maßnahme in Höhe von 20.000 € zur Verfügung.

Die Kosten einer derzeit geplanten Maßnahme einer weiteren Instandsetzungsphase aus überwiegenden Gründen des Erhalts der baulichen Hülle (II. Bauabschnitt = II. BA) betragen laut Kostenschätzung rd. 200.000 €.

Zur Zeit ist nicht abschließend geklärt ist, ob die zukünftige museale Nutzung des Objektes modifiziert oder geändert oder einfach nur fortgeschrieben werden soll.

 

Für den II. BA wurden bereits Anträge auf Förderung gestellt, die jedoch nicht alle endgültig beschieden worden sind.

1.  Zuwendungsbescheid des FD 26 vom 26. Juni 2007

Es liegt eine Bewilligung über 10.000 Euro vor, die Mittel können aufgestockt werden.

Diese ist befristet bis zum 30. Juni 2008 (fertiggestellt und abgerechnet).

Auf Antrag ist eine Verlängerung bis zum 30. November 2008 möglich.

2. Zuwendungsbescheid des NLD vom 14.11.2006

Es liegt eine Bewilligung über 25.000 Euro vor.

Diese ist befristet bis zum 31. Dezember 2007 (fertiggestellt und abgerechnet).

Gemäß Bewilligungsbescheid ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes in Ausnahmefällen auf vorherigen begründeten Antrag möglich.

Verlängerungen  dürften möglich sein.

3. Zuwendungsbescheid des DSD vom 21. Dezember 2006

Es liegt eine Bewilligung über 20.000 Euro vor.

Eine Verlängerung des Bewilligungsbescheides mit entsprechender Begründung ist bis zu einem realistisch genannten Termin möglich.

Ein realistischer Termin wäre der 31. Dezember 2008.

4. Zuwendungsbescheid des SBK vom 23. Februar 2007

Es liegt eine Bewilligung über 5.000 Euro vor.

Diese ist befristet bis zum 31.Dezember 2007 (fertiggestellt und abgerechnet).

Eine Verlängerung des Bewilligungsbescheides mit entsprechender Begründung ist bis zum  31. Dezember 2008 möglich.

5.  Zuwendungsantrag beim GLL vom 05. September 2007

Es liegt GLL ein Antrag auf Förderung in Höhe von 100.000 Euro vom 22. November 2006 vor.

Es ist in jedem Fall ein neuer Antrag aufgrund der Änderung bei der Förderung der Mehrwertsteuer auf 84.033,61 Euro mit zwischenzeitlich neu erschienenen Formblättern zu stellen.

Für den neuen noch nicht gestellten Antrag endet der Förderzeitraum am 31. August 2008 und ist nicht zu verlängern.

Sollte der Antrag dieses Jahr nicht mehr gestellt werden, wäre im Jahr 2008 für das darauffolgende Jahr 2009 ein neuer Antrag zu stellen.

Hinweis: Eine sichere Zusage kann zur Zeit nicht gegeben werden, der Landkreis müsste diese Summe als Finanzierungsrisiko erst einmal übernehmen.

6. Zuwendungsantrag bei der Gemeinde Wendeburg vom 05. September  2007

Es liegt der Gemeinde Wendeburg ein Antrag auf Förderung in Höhe von 5.000 Euro vom 01. November 2006 vor.

Eine Bewilligung liegt noch nicht vor.

Damit kann aber sicher gerechnet werden.

7.  Eigenanteil Landkreis (Vermögensplan/ IWB

20.000 € sind im Inv. Plan vorgemerkt.

 

Förderbescheide liegen mithin mit einem Gesamtvolumen von 60.000 € vor, sodass mit den Eigenmitteln des IWB und einer zugesagten Unterstützung durch die Gemeinde Wendeburg i.H.v. 5.000 € insgesamt 85.000 € bereitstehen.

 

Nach neuen Erkenntnissen fördert die EU (GLL - Mittel) die Mehrwertsteuer nicht mehr, sodass die Förderanträge dementsprechend zu überarbeiten sind. Bisher wurde von einer 50%igen Förderung durch GLL - Mittel ausgegangen.  Diese Förderhöhe steht lt. Auskunft des IWB nicht mehr fest. Vielmehr ist derzeit nur noch eine Förderung in der Größe von 40 % anzunehmen,

Die restliche Summe von rd. 115.000 € müsste insoweit vom Landkreis übernommen werden. In dieser  Summe ist eine nach wie vor mögliche Zuwendung des GLL. von rd. 85.000 € enthalten.

Die GLL - Mittel wurden aber bisher noch nicht verbindlich zugesagt, sodass ein weiteres Finanzierungsrisiko in Höhe dieser Finanzierungsmittel besteht.

 

Die Vergaben liegen zwar  unter der Wertgrenze von 200.000,- €, so dass kein KA-Beschluss notwendig wäre. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Objektes und der Höhe des Finanzrisikos soll eine entsprechende Beteiligung und Beschlussfassung durch die Kreispolitik erfolgen.

 

Es ist wäre erstrebenswert, dass so bald als möglich mit dem 2. Bauabschnitt begonnen würde.

Dieser Bauabschnitt bereitet jedwede künftige Nutzung des Gebäudes vor.

 

Eine museale Nutzung ist aufgrund der Förderungsbescheide auch zukünftig zwingend und auch weiter sicher zu stellen.

 

Außer der Wertsteigerung (derzeit = Null!) des Baudenkmals werden Überlegungen anzustellen sein, das Baudenkmal als Museum gegebenenfalls mit einer erweiterten Schwerpunktbildung zu entwickeln, die im Einklang mit den hohen Fördersummen steht und deren Einsatz nachhaltig, insbesondere unter museal-konzeptionellen Gesichtspunkten gerechtfertigt ist.

 

Das Bauernhausmuseum kann ein Leuchtturmprojekt darstellen, da sich hier aufbauend auf der bisherigen musealen Nutzung konkret das ländliche Leben in der vorindustriellen Zeit auch in seiner sozialen Komponente darstellen ließe.

Hierzu wäre zeitnah ein Konzept zu erstellen, das gegebenenfalls eine neue und erweiterte Schwerpunktbildung herauskristallisiert.

 

In diese Überlegungen und Ausarbeitungen zur Fortschreibung der zukünftigen Nutzung ist sinnvollerweise der Direktor des Braunschweigischen Landesmuseums, Herr Prof. Dr. Biegel, mit einzubinden. Dies aus zwei Gründen: Zum einen besteht ein Vertrag mit dem Landesmuseum zur Nutzung des Objektes als Museum im ehemaligen Braunschweigischen Land, der nach wie vor Gültigkeit hat. Zum anderen kann Prof. Dr. Biegel als Leiter des Landesmuseums wichtige Anstösse zur Positionierung des Bauernhausmuseums geben und bei der Ausformung und Ausdifferenzierung der unterschiedlichen Stärken und Facetten einer künftigen Nutzung mithelfen.

 

Herr Prof. Dr. Biegel stünde dafür zur Verfügung.

 

Sobald das Konzept erstellt ist, wird der Kreisausschuss über den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport eine Entscheidungsvorlage erhalten.

 

Im Zusammenhang mit der späteren Nutzung ist vom Betreiber grundsätzlich zu prüfen, inwieweit noch zusätzliche Ausstattung und Infrastruktur erforderlich wird (Heizung, Toilettenanlage, usw.).

Dieses ist in dem II.BA sowie in dem angesetzten Budget bisher nicht berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird dann selbstverständlich  geprüft, inwieweit Fördermittel zur Verfügung stehen.