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Auszug - Produktorientierter Budgethaushalt 2008 für die Fachbereichsleitung 3 sowie die Fachdienste Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt (zugleich Antrag der Fraktion der CDU vom 15. Okt. 2007)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2007/129 Produktorientierter Budgethaushalt 2008 für die Fachbereichsleitung 3 sowie die Fachdienste Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt (zugleich Antrag der Fraktion der CDU vom 15. Okt. 2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Fachbereichsleiter (im folgenden FBL genannt) Dr

Fachbereichsleiter (im folgenden FBL genannt) Dr. Buhmann führt in die Thematik ein. Dabei verweist er auch auf die Handlungsschwerpunkte, zu denen u.a. das Integrationsmonitoring und die Hilfeplankonferenzen gehören. Er betont, dass sich der produktorientierte Budgethaushalt ab dem Jahre 2008 am Niedersächsischen Produktrahmenplan anlehnen werde und damit die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nicht mehr gegeben sei. Anschließend geht er auf die Budgets der einzelnen Fachdienste ein. Bezüglich Fachdienst Soziales erklärt FBL Dr. Buhmann, dass das Budget für das Jahr 2008 im Wesentlichen dem des Jahres 2007 entspreche. Einzelne Veränderungen würden sich lediglich innerhalb der Produkte abspielen. Er hebt hervor, dass eine wichtige Veränderung die Reduzierung der Kosten im Bereich der Asylbewerber/innen um 500.000 Euro sei, die wegen eines Übertragungsfehlers an eine andere Stelle gehören. Dieser Fehler werde im Budget für das Jahr 2008 korrigiert. Des Weiteren könne im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine zusätzliche Konsolidierung in Höhe von 100.000 Euro erzielt werden. Insgesamt werde das Budget des Fachdienstes Soziales gehalten, während bundesweit eine Steigerung von 4% zu verzeichnen sei.

 

Anschließend wendet sich FBL Dr. Buhmann dem Budget des Fachdienstes Arbeit zu. Dieses sei um 40.000 Euro niedriger als im Vorjahr, und er betont, dass es dabei nicht bleiben werde. Er weist darauf hin, dass der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft von 31,2 auf 28,6 % senken werde. Dies sei angesichts der bundesweit um 8% gestiegenen Heizkosten problematisch. FBL Dr. Buhmann schließt daraus, dass sich der Bund zu Lasten der Kommunen aus den Kosten herausrechne. Insgesamt sei für das Jahr 2008 ein erhöhter Bedarf in Höhe von 500.000 Euro bei den Unterkunftskosten zu erwarten. Des Weiteren gebe es aufgrund einer neuen Richtlinie zu den Pro-Aktiv-Centern (PACE) eine Verschiebung von 120.000 Euro vom Budget des Fachdienstes Arbeit in das Budget des Fachdienstes Jugendamt. Außerdem gibt FBL Dr. Buhmann bekannt, dass der Bund derzeit insbesondere Optionskommunen prüfe. Dies könne dazu führen, dass bestimmte Projekte aus dem bisherigen Leistungsspektrum des Bundes herausgenommen und aus kommunalen Mitteln finanziert werden müssen.

 

Zum Budget des Fachdienstes Gesundheitsamt erläutert FBL Dr. Buhmann, dass das hier festzustellende Plus bei den Mehrausgaben in Höhe von 135.000 Euro daraus resultiere, dass der Fachdienst im Jahre 2008 die Mietzahlungen für sein Dienstgebäude direkt zu bezahlen habe. Bislang seien diese Kosten von der Fachbereichsleitung gezahlt worden, sodass durch das neue Verfahren eine Verschiebung der Kosten und damit der Finanzmittel entstehe.

 

Schließlich geht FBL Dr. Buhmann auf den Stellenplan ein und erläutert, dass für den Fachdienst Arbeit eine Controller-Stelle benötigt werde, weil der Bund eine solche Stelle fordere. Für den Fachdienst Gesundheitsamt werde eine Stelle für einen Gesundheitsaufseher benötigt, wobei die Kosten durch das Gebührenaufkommen gedeckt werden könnten. Bereits im Kreisausschuss beschlossen worden sei eine halbe Arztstelle für das Gesundheitsamt. Auch diese Kosten könnten durch das Gebührenaufkommen gedeckt werden. Hinsichtlich eines Antrages der Fraktion der CDU zur Vorziehung von Kinderuntersuchungen ab dem dritten Lebensjahr zwecks frühzeitiger Erkennung von Problemen erklärt FBL Dr. Buhmann, dass für die erforderlichen Untersuchungen eine halbe Arzt- und eine halbe Verwaltungsstelle erforderlich seien. Des Weiteren sei im Fachdienst Arbeit beim Telefondienst eine Assistentenstelle zwecks Verbesserung der Servicequalität erforderlich.

 

Hinsichtlich der Zuschüsse erläutert FBL Dr. Buhmann, dass sich die Ansätze im Wesentlichen an denen der vergangenen Jahre orientieren. Dementsprechend sei für vier Anträge kein Zuschuss vorgesehen. Von dieser Vorgehensweise sei jedoch bei der psychosozialen Betreuung für substituierte Drogenabhängige abgewichen worden, weil aufgrund eines bestehenden Vertrages die gewährte Stellenzahl von einer halben auf eine dreiviertel Stelle angehoben werden musste und dadurch bedingt höhere Kosten anfallen würden. Auf Nachfrage von KTA Meyermann bestätigt FBL Dr. Buhmann, dass dieser Bereich eine Pflichtaufgabe darstelle und insoweit nicht zu den Zuschüssen gehöre. Weil die Verwaltung aber der Politik die Übersicht erleichtern wolle, habe sie die Systematik der vergangenen Jahre bei der Erstellung der Übersicht beibehalten.

 

Anschließend stellt Fachdienstleiter (im folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Schröter für den Fachdienst Soziales das Produkt ‚Eingliederungshilfe für behinderte Menschen’ vor. Dabei erläutert er neben der Auftragslage und der gesetzlichen Grundlage die Produktbeschreibung und benennt die Globalziele sowie die operationalen Ziele.

 

Im Anschluss stellt FDL Sommer für den Fachdienst Arbeit das Produkt ‚Leistungen für Unterkunft und Heizung’ vor. Der Aufbau entspricht dem von FDL Schröter.

 

KTA Flöge bezieht sich auf die Aussage im Vortrag von FDL Sommer, nach der der Kostendeckungsgrad sinken werde. Er bittet um eine kurze Erläuterung der Gründe für diese Entwicklung.

 

FDL Sommer antwortet, dass die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten wohl von 31,2% auf 28,6% sinken werde. Er betont, dass dies noch nicht abschließend entschieden sei, aber die Entwicklung der Diskussion mache dieses Ergebnis wahrscheinlich. Durch das Absinken des Bundesanteils würden die Einnahmen sinken, was bei gleichbleibenden Ausgaben zu einer Verschlechterung des bisherigen Kostendeckungsgrades von 41,47% führen würde. Berücksichtige man dann noch die von FBL Dr. Buhmann eingangs erwähnte Steigerung bei den Heizkosten, verschlechtere sich das Ergebnis noch weiter.

 

 

 

 

Frau Breymann stellt für den Fachdienst Gesundheitsamt das Produkt ‚Psychosoziale Hilfen’ vor. Der Vortrag ist wie die beiden vorhergegangenen Vorträge strukturiert.

 

KTA Plett stellt die Frage, wer neben dem Landkreis Peine eine Beratung bei Schwangerschaftskonflikten anbiete.

 

Frau Breymann antwortet, dass dies nach ihren Informationen noch Pro Familia sei.

 

KTA Fechner erklärt zunächst, dass sein Antrag zum Thema Asyl und Passbeschaffung in den Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales und nicht in den aus formellen Gründen für zuständig erklärten Fachausschuss gehöre. Des Weiteren wünscht er zu erfahren, wie die Umsetzung bezüglich der zusätzlichen Untersuchungen aussehen werde. Außerdem weist er darauf hin, dass der im Antrag der CDU-Fraktion vom 15. Okt. 2007 genannte Zuschussbetrag für das Projekt Alltagshilfen des Diakonischen Werkes 1.000 Euro und nicht 1.500 Euro lauten müsse; hier liege ein Schreibfehler vor, für den er um Entschuldigung bitte.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass der Antrag hinsichtlich der Kosten und des Personals vom Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales behandelt werden müsse. Die zusätzlichen Untersuchungen würden, wie schon erwähnt, eine halbe Arzt- und eine halbe Verwaltungsstelle erfordern. Bezüglich des Zuschussantrages für das Projekt Alltagshilfen des Diakonischen Werkes fügt er an, dass der Antrag für das Jahr 2007 abgelehnt worden sei, weil die Gemeinde Vechelde die Zuschussgewährung übernommen habe und für das Jahr 2008 ein Antrag auf Gewährung von 1.000 Euro vorliege.

 

KTA Konrad stellt vier Verständnisfragen zur Sachdarstellung. Zum einen wünscht er zu wissen, auf welcher Grundlage die Annahme von steigenden Fallzahlen bei dem Produkt ‚Eingliederungshilfe für behinderte Menschen’ beruhe. Des Weiteren bittet er um Erläuterung der in der Sachdarstellung beim Produkt ‚Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung’ genannten Rechtsänderung, nach der Leistungen aus den Produkten ‚Eingliederungshilfe für behinderte Menschen’ und ‚Hilfe zur Pflege’ in das Produkt ‚Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung’ verlagert werden. Drittens bittet er um Auskunft, wie bei dem Produkt ‚Leistungen für Unterkunft und Heizung’ eine Reduzierung der ungedeckten Kosten erreicht werden könne, wenn der Bund, wie zuvor dargestellt wurde, seinen Kostenanteil senken wolle. Schließlich begehrt er zu wissen, wie beim Produkt ‚Hilfen zur Gesundheit’ die Aussage in der Sachdarstellung, nach der deutlich weniger Personen ohne Krankenversicherungsschutz seien, zu den Pressemitteilungen passe, nach denen es nur sehr wenige Rückkehrer in die Krankenkassen gebe.

 

FDL Schröter antwortet zunächst auf die erste Frage. Danach hätte er für die deutliche Veränderung bei einem Vergleich des Jahres 2008 mit dem Jahr 2005 keine Erklärung. Bei der Erstellung des produktorientierten Budgethaushalts für das Jahr 2008 seien aber die letzten verfügbaren Werte, hier also des Jahres 2006, verwendet worden. 2006 sei für die Verwaltung hinsichtlich der Kostenentwicklung bei diesem Produkt sehr gut gewesen, sodass die Verschlechterung im Jahre 2008 extrem hoch ausfalle. Die zweite Frage beantwortet er dahingehend, dass es zum einen eine bundesweite Entwicklung gebe, bei der die moderne Medizin die Geburt von Kindern ermögliche, die eine Behinderung aufweisen. Des Weiteren greife die demographische Entwicklung, wonach behinderte Menschen ein höheres Alter erreichen. Außerdem sei jetzt erstmals eine vollständige Generation von Menschen mit Behinderungen gealtert, denn aufgrund der Ermordung vieler Behinderter in der Zeit des Nationalsozialismus sei die Zahl der Überlebenden, die ein hohes Alter erreichen konnten, sehr gering gewesen. Die nun geplante Verschiebung der Kosten sei aufgrund einer erfolgten Gesetzesänderung erforderlich.

 

Die Beantwortung der dritten Frage übernimmt FBL Dr. Buhmann. Demnach sei bei der Erstellung der Vorlage von den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Informationen ausgegangen worden. Nunmehr würden jedoch neue Zahlen vorliegen, sodass die Aussagen aktueller als die Sachdarstellung seien.

 

Bezüglich der vierten Frage erklärt FDL Schröter, dass sich die Aussage am Zwischenergebnis 2007 orientiere und es sich demnach so darstelle, wie in der Sachdarstellung ausgesagt werde.

 

KTA Fechner erläutert kurz den Antrag bezüglich der frühzeitigen Untersuchung von Kindern und betont, dass die dafür aufgewendeten Kosten später zu geringeren Aufwendungen führen würden. Der Fachdienst Gesundheitsamt solle diese Untersuchungen durchführen. Man müsse auch überlegen, ob man Untersuchungen U1 bis U9 verpflichtend einführe.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass er einen geringeren Umfang der zu untersuchenden Kinder als bei den Schuleingangsuntersuchungen befürworte, wobei die Untersuchung aber die Bereiche Sprache, Seh- und Hörvermögen umfassen solle.

 

KTA Schlaugat würde den Antrag aufgrund der Personalkosten in den Fraktionen beraten lassen.

 

KTA Flöge entgegnet, dass es ein Definitionsproblem sei: Wolle man lediglich die Schuleingangsuntersuchungen um ein Jahr vorverlegen, würde kein höherer Personalbedarf entstehen, weil für diese Untersuchungen entsprechende Kapazitäten vorhanden seien. Wolle man aber, wie FBL Dr. Buhmann, eine umfangreichere Untersuchung, würde ein höherer Personalbedarf entstehen. Die Frage sei also, welchen Umfang man wolle.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass man die Schuleingangsuntersuchungen plus zusätzliche Untersuchungen wolle.

 

KTA Meyermann fragt nach den konkreten Kosten.

 

Controller Scharenberg gibt die Auskunft, dass eine halbe Arztstelle rund 40.000 Euro und eine halbe Verwaltungsstelle rund 25.000 Euro kosten würde.

 

FDL Dr. Arnold wirft ein, dass mit einer halben Arztstelle kein kompletter Jahrgang untersucht werden könne. Mit diesen Ressourcen könnten von einem Jahrgang, derzeit also rund 1.600 Kindern, lediglich 1.000 Kinder untersucht werden. Sie verweist jedoch auf andere Landkreise, in denen Pilotprojekte laufen. Diese fokussieren sich gewöhnlich auf soziale Brennpunkte. Im Landkreis Peine wären das die Peiner Südstadt und die Gemeinde Ilsede.

 

KTA Fechner erklärt, dass er eine zusätzliche Untersuchung begrüße. Außerdem wünscht er zu wissen, wie man an die Kinder herankomme.

 

FDL Dr. Arnold antwortet, dass dies bei den Dreijährigen über die Kindergärten laufen könne. Bei den übrigen, die keinen Kindergarten besuchen, sei Öffentlichkeitsarbeit oder der Weg über die Kinderärzte erforderlich.

 

KTA Meyermann wirft ein, dass es keine Verpflichtung für die Eltern gebe, ihre Kinder untersuchen zu lassen. Des Weiteren bezieht sie sich auf die erwähnten Pilotprojekte und fragt nach, ob es finanzielle Unterstützung gebe, beispielsweise vom Land Niedersachsen.

 

 

FDL Dr. Arnold erklärt, dass man hierzu noch recherchiere.

 

KTA Schlaugat spricht sich dagegen aus, nur Kinder aus sozialen Brennpunkten zu untersuchen, weil diese und ihr Stadt- oder Gemeindebereich damit stigmatisiert werden würden. Sie wünscht zu wissen, was notwendig wäre, um alle Kinder eines Jahrganges untersuchen zu können. Außerdem fragt sie nach den Erfahrungen in den Landkreisen mit Pilotprojekten.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass für die Untersuchung eines ganzen Jahrganges eine Arzt- und eine Verwaltungsstelle benötigt würden, sodass sich die Kosten dann auf 130.000 Euro belaufen würden. Angesichts der Kosten schlage die Verwaltung die eingeschränkte Untersuchung vor.

 

KTA von Schwartz gibt zu bedenken, dass vielleicht nur die erste Untersuchung aufwändig sei und aufgrund der dabei gesammelten Erfahrungen der Umfang der zweiten und aller folgenden Untersuchungen nicht mehr so hoch sein könnte.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, ergänzt, dass sie eine flächendeckende Untersuchung für besser halte. Des Weiteren weist sie auf die Unterstützungsangebote, beispielsweise der DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V., Anm. des Protokollführers) hin. Mit deren Hilfe könnten vielleicht auch die Kinder erreicht werden, die keinen Kindergarten besuchen.

 

KTA Dr. Doll betont, dass die erreicht werden müssen, die es nötig haben. Allerdings stochere man ohne Rechtsgrundlage im Nebel herum. Es müsse eine Methode erarbeitet werden, die das Potenzial ausschöpfe.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, die Frage nach der weiteren Vorgehensweise. Es wird einstimmig beschlossen, die Frage der zusätzlichen Personalausstattung für die zusätzliche Untersuchung zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

FBL Dr. Buhmann stellt fest, dass es sicher unstrittige Bereiche gebe. Die Übertragung von 120.000 Euro für das Projekt PACE vom Fachdienst Arbeit in den Fachdienst Jugendamt dürfte wegen der Landesrichtlinie problemlos sein. Die Veränderung der Kosten für die Unterkunft um 500.000 Euro sowie die Änderung des Stellenplans zuzüglich einer Assistentenstelle für den Fachdienst Arbeit dürfte ebenfalls problemlos sein.

 

Seitens des Ausschusses gibt es zu dieser Einschätzung von FBL Dr. Buhmann keinen Widerspruch. Der Vorsitzende, KTA Möhle, stellt daher diese Bereiche zur Abstimmung. Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.

 

Bezüglich der Zuschüsse erklärt KTA Meyermann, dass die Arbeit der Braunschweiger AIDS-Hilfe in den Landkreis Peine hineinreiche. Ein Rückzug dieser Organisation hätte für den Landkreis deutlich höhere Kosten zur Folge, als bei Bewilligung des beantragten Zuschusses anfallen würden. Sie spricht sich dafür aus, der Braunschweiger AIDS-Hilfe einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro zu gewähren. Des Weiteren erklärt sie, dass auch für das Diakonische Werk für das Projekt Alltagshilfen 1.000 Euro als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

KTA Konrad stellt eine Verständnisfrage zu den tatsächlich gezahlten Zuschüssen an das Peiner Frauenhaus.

 

 

 

 

Protokollführer Spiller verweist auf eine besondere personelle Situation beim Frauenhaus als Folge von Erziehungsurlaub. Die Entscheidung hinsichtlich einer Verlängerung des Erziehungsurlaubs fiel erst im jeweiligen Haushaltsjahr, sodass bei der Antragstellung im jeweiligen Vorjahr von einer Rückkehr ausgegangen werden musste.

 

KTA Konrad verweist auf den Bericht des Fachdienstes Gesundheitsamt in einer vorhergehenden Ausschusssitzung und erklärt, dass der für die AIDS-Beratung zuständige Mitarbeiter, Herr Held, völlig überlastet sei. Vor diesem Hintergrund müsse für Entlastung gesorgt werden. Würde sich die Braunschweiger AIDS-Hilfe aus dem Landkreis zurückziehen, hätte das fatale Folgen. Deshalb unterstütze er den Vorschlag von KTA Meyermann.

 

KTA Schlaugat erklärt, dass die Zuschussgewährung an die Braunschweiger AIDS-Hilfe in ihrer Fraktion unstrittig, bezüglich des Zuschusses an das Diakonische Werk für das Projekt Alltagshilfen die Meinung jedoch zwiespältig sei. Sie könne die Zuständigkeit des Landkreises nicht erkennen und verweist auf die Zahlung der Gemeinde Vechelde im letzten Jahr.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fasst der Vorsitzende, KTA Möhle, die Ergebnisse zusammen. Danach ist der in der Beschlussvorlage enthaltene Beschlussvorschlag um die Aufnahme einer Assistentenstelle für den Fachdienst Arbeit, einen Zuschuss für die Braunschweiger AIDS-Hilfe in Höhe von 2.000 Euro und einen Zuschuss für das Projekt Alltagshilfen des Diakonischen Werkes Braunschweig in Höhe von 1.000 Euro zu ergänzen. Da es keinen Widerspruch gibt, stellt er den entsprechenden Beschlussvorschlag der Vorlage-Nr. 129/2007 zur Abstimmung. Mit 10 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen wird der geänderte Beschlussvorschlag angenommen.