Auszug - Einrichtung einer "Zentralen Vergabestelle" / Neuregelung der Vergabezuständigkeiten
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat weist darauf hin, dass die ursprüngliche Beschlussvorlage durch die Kreisverwaltung nunmehr eindeutiger formuliert worden sei.
Der Kreistag fasst einstimmig bei zwei Enthaltungen folgenden Beschluss:
Die Fachdienste bzw. sonstigen Dienststellen und ggf. der Kreisausschuss, beauftragen künftig bereits mit der Übergabe der Ausschreibungsunterlagen die Zentrale Vergabestelle mit der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung / sonstigen Leistung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Insoweit gelten die mit Kreistagsbeschluss vom 04.09.2002 – Vorlage 47/2002, festgesetzten Wertgrenzen fort.
Der Kreistagsbeschluss vom 04.09.2002, wonach die Zustimmung zur Auftragsvergabe durch die jeweiligen Dienststellenleitungen bzw. den Kreisausschuss nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens zu erfolgen hatte, wird insoweit aufgehoben.
Die „Zentrale Vergabestelle“ hat dem Kreisausschuss über die Vergaben regelmäßig zu berichten.
- KT 10.10.2007 -