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Vorlage - 2007/092  

Betreff: Einrichtung einer "Zentralen Vergabestelle" / Neuregelung der Vergabezuständigkeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
11.09.2007 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
10.10.2007 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Fachdienste bzw

Die Fachdienste bzw. sonstigen Dienststellen und ggf. der Kreisausschuss, beauftragen   künftig bereits mit der Übergabe der Ausschreibungsunterlagen die Zentrale Vergabestelle mit der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung / sonstigen Leistung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Insoweit gelten die mit Kreistagsbeschluss vom 04.09.2002 – Vorlage 47/2002, festgesetzten Wertgrenzen fort.

 

Der Kreistagsbeschluss vom 04.09.2002, wonach die Zustimmung zur Auftragsvergabe durch die jeweiligen Dienststellenleitungen bzw. den Kreisausschuss nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens zu erfolgen hatte, wird insoweit aufgehoben.

 

Die „Zentrale Vergabestelle“ hat dem Kreisausschuss über die Vergaben regelmäßig zu berichten. 

 

 

Mit der Einrichtung einer „Zentralen Vergabestelle“ beim Landkreis Peine, als eine Maßnahme zur Gewährleistung rechtsicherer V

Mit der Einrichtung einer „Zentralen Vergabestelle“ beim Landkreis Peine, als eine Maßnahme zur Gewährleistung rechtsicherer Vergaben und zur Vermeidung von Korruption, erfolgt dort seit dem 15.08.2007 die Abwicklung des gesamten Ausschreibungsverfahrens einschließlich der Beauftragung des wirtschaftlichsten Anbieters. Der Kreisausschuss wurde hierüber bereits in seiner Sitzung am 04.07.2007 informiert.

 

Bisher wurden die Auftragsschreiben (nach durchgeführter Ausschreibung) durch die Fachdienste gefertigt und die Vergaben bzw. Aufträge gem. KT-Beschluss vom 04.09.2002 (Zuständigkeitsregelung für Vergaben) von den zuständigen Stellen unterzeichnet, bzw. ein entsprechender KA-Beschluss (Aufträge > 200.000 €) eingeholt. Der Kreistagsbeschluss vom 04.09.2002, wonach die Zustimmung zur Auftragsvergabe durch die jeweiligen Dienststellenleitungen bzw. den Kreisausschuss nach Abschluss des Aus­schrei­bungs­verfahrens zu erfolgen hatte, wird insoweit aufgehoben. Die festgesetzten Wertgrenzen gelten weiterhin.

 

bisher

Vergaben und

Grundstücksgeschäfte

über   200.000 € KA-Beschluss

bis zu 200.000 € LR

bis zu 100.000 € FB / SB

bis zu   25.000 € FD

 

Dieses Verfahren ist mit der Einrichtung der „Zentralen Vergabestelle“ vorzuziehen, d.h. die Fachdienste müssten jetzt (ggf. ausgestattet mit der entsprechenden Ermächtigung – FBL, LR, KA), bereits mit der Übergabe der Verdingungsunterlagen, die Vergabestelle mit der Ausschreibung und Vergabe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beauftragen. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen vorhanden und über Auftragsvormerkungen blockiert sein:

 

neu

Vergabeaufträge und

Grundstücksgeschäfte

über   200.000 € KA-Beschluss

bis zu 200.000 € LR

bis zu 100.000 € FB / SB

bis zu   25.000 € FD

 

Wie bisher ist angedacht Kleinaufträge im Rahmen der freihändigen Vergabe (VOL bis 5.000  / VOB bis 15.000 €) auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen von den Fachdiensten eigenständig abwickeln zu lassen. Bei Vergaben innerhalb dieser Vereinbarungen, ist der Vergabestelle der Vergabevermerk und der Auftrag in Durchschrift zur Kenntnis und weiteren Verwendung (Pflege eines Vergabekatasters) zu geben.

 

Die Zentrale Vergabestelle berichtet dem Kreisausschuss entsprechend seinem Sitzungsturnus über die erfolgten Vergaben.