Auszug - Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zum Denkmalschutz
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr KBR Gemba informiert ergänzend zur Vorlage, dass der Entscheidung ein intensiver Diskurs vorangegangen ist. Auch die Landesfachbehörde und das Ministerium seien befasst gewesen. Die Verwaltungsführung und zusätzlich Herr EKR Heiß (gezielt) als Jurist waren beteiligt. Die Denkmalschutzbehörde ist eine Eingriffsverwaltung. Haushaltsmittel für Zuschüsse stehen mit jährlich 10.000 € bereit. Dieser Ansatz könnte durch entsprechenden Beschluss zum Haushaltsplan erhöht werden.
Herr KTA Fechner kritisiert die Entscheidung und informiert kurz über einen Flyer/ein Heft mit Informationen für die Bürger der Hansestadt Hamburg. Außerdem verliest er ein Rechtsgutachten, dass er anhand der Sitzungsvorlage hat erstellen lassen. Schließlich beantragt er eine Vertagung dieses TOP. Die Verwaltung solle nochmal in eine Überprüfung eintreten.
Herr KBR Gemba widerspricht den Ausführungen und stellt fest, dass die Verwaltung keine erneute Überprüfung vornehmen wird.
Nach weiteren Wortmeldungen erfolgt die Abstimmung in zwei Schritten, die wie folgt endet:
Abstimmung zum Vertagungsantrag: 4x ja; 5x nein; keine Enthaltung
Abstimmung zur Sitzungsvorlage: 5x ja; 3x nein; 1x Enthaltung
Damit wurde der Vorlage mehrheitlich zugestimmt.
(Anmerk. des Protokollführers: Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren nicht mehr alle stimmberechtigten Mitglieder anwesend.)
Dem Antrag der CDU auf Aufstellung „Denkmalschutzpolitischer Leitlinien“ durch die Verwaltung kann nicht gefolgt werden, da der Gesetzesauftrag gem. NDSchG dadurch verletzt oder konterkariert wird.