Auszug - Erstattung Schülerbeförderungskosten zum Besuch einer anderen als der nächsten Schule
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt, die Schülerbeförderungskosten ab dem Schuljahr 2017/18 auf die gesetzliche Regelung des § 114 NSchG zurückzuführen.