Auszug - Antrag der CDU Kreistagsfraktion zur Übernahme der Gebläsehalle
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Wortprotokoll Beschluss |
KTA Fechner erklärt, dass die CDU-Kreistagsfraktion beantrage, die „Gebläsehalle/Ilseder Hütte“ in der Gemeinde Ilsede zum baldmöglichen Zeitpunkt in das Eigentum des Landkreises Peine zu überführen. Abgesehen von der unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastung der Gemeinde Ilsede durch die Aktivitäten und die Unterhaltungskosten dieses Angebotes, ziehe diese kaum einen lohnenden gemeindlichen Nutzen aus dem Gebäude und sei bereits jetzt von einem jährlichen hohen Zuschuss des Landkreises Peine abhängig, um kein allzu hohes Defizit zu erwirtschaften. Auch die Veranstaltungserfahrung der vergangenen Jahre hätte gezeigt, dass die unterschiedlichsten Interessenten für die Events aus dem regionalen oder sogar weiteren Umfeld kämen. Bei einer Übertragung der Gebläsehalle in das Eigentum des Landkreises Peine sei jedoch zu prüfen, ob dies vor dem Hintergrund der geflossenen Fördermittel rechtlich umsetzbar sei. Inhaltlich sei es nachvollziehbar, die Gebläsehalle in das Eigentum des Landkreises Peine zu überführen. Dahingehend sei auch EKR Heiß in der PAZ vom 07.06.2016 zitiert worden. Im Hinblick auf die finanzielle Rentabilität treffe es zwar zu, dass dem Landkreis Peine hierdurch Mehrkosten entstünden. Hier gelte es jedoch, die Gemeinde Ilsede von dieser Aufgabe, die sie für den Landkreis leiste, zu entlasten. KTA Fechner bittet daher, dem Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zuzustimmen.
Für KTA Baumeister sei es unverständlich, dass dieser Antrag nach drei Jahren wieder eingebracht werde. Gerade die CDU-Kreistagsfraktion hätte oftmals gefordert, mit den Finanzen des Landkreises sparsam umzugehen und eine Haushaltskonsolidierung vorzunehmen. Konkrete Vorschläge für diese Einsparungen seien von Seiten der CDU-Kreistagsfraktion jedoch nicht gekommen. Nun werde ein Vorschlag unterbreitet, der die Finanzen des Kreises ins Minus bringen könnte. Dies sei nicht nachvollziehbar. Bereits im August 2013 hätte die Kreisverwaltung schlüssig dargestellt, dass eine Übernahme der Gebläsehalle nicht im Interesse des Landkreises Peine sei. Zudem gäbe es in der Gemeinde Ilsede keine ernsthaften Bestrebungen, die Gebläsehalle in das Eigentum des Landkreises zu überführen. Ein Großteil der Ilseder Ratsmitglieder sehe die Gebläsehalle als Herz des Hüttengeländes, ohne die eine in die Zukunft gerichtete Gesamtkonzeption nicht möglich sei.
EKR Heiß stellt fest, dass die Kreisverwaltung, wie dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu entnehmen sei, nicht empfehlen könne, die Gebläsehalle zu übernehmen. Auch wenn der Landkreis Peine Eigentümer wäre, würde sich das derzeitige operative Geschäft, das die wito gmbh sehr erfolgreich betreibe, in keiner Weise ändern. Im Hinblick auf die Kosten weist EKR Heiß darauf hin, dass die Gemeinde Ilsede vom Land eine nachhaltige Finanzspritze erhalten hätte und derzeit finanziell durchaus solide aufgestellt sei. Darüber hinaus leiste der Landkreis Peine bereits durch die Bewirtschaftung der Halle durch die wito gmbh einen ganz erheblichen Beitrag, denn diese werde letztendlich vom Landkreis finanziert. Zudem verzichte der Landkreis bei der Gemeinde Ilsede auf einen Teil der Kreisumlage, die mehr gezahlt worden wäre, weil die Gemeinde größer geworden sei. Darüber hinaus müsste der Landkreis im Hinblick auf die Mehrkosten durch die Übernahme der Gebläsehalle seine Nettoneuverschuldung erhöhen, da die Kredite, die auf der Gebläsehalle lägen, mit übernommen werden müssten. Hierauf wiederum würde das Land im Rahmen der Haushaltsthematik äußerst sensibel reagieren. EKR Heiß betont zudem, dass es beim Betrieb der Gebläsehalle keine Gefährdungssituation gebe, nur weil der Landkreis Peine nicht Eigentümer sei. Die wito gmbh und die Bauaufsicht des Landkreises würden darauf achten, dass es bei der Durchführung von Veranstaltungen keine Gefahren gebe.
Der Kreistag beschließt im Anschluss mit deutlicher Mehrheit bei vierzehn Gegenstimmen:
Der Antrag der CDU wird abgelehnt, die „Gebläsehalle/Ilseder Hütte“ in der Gemeinde Ilsede zum baldmöglichsten Zeitpunkt in das Eigentum des Landkreises Peine zu überführen.