Auszug - Regionalverband Braunschweig
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Wortprotokoll Beschluss |
Landrat Einhaus verweist auf den Gesetzentwurf zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig, der sich auf Landesebene in der Anhörungsphase befinde. Die kommunale Familie auf Kreisebene habe sich mit diesem Thema ausführlich beschäftigt, insbesondere der hiesige Spitzenverband. Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages habe sich zu diesem Thema parteiübergreifend und einstimmig mit dem Beschluss geäußert, dass dieser vorliegende Gesetzesentwurf, insbesondere die geplante Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des ZGB, entschieden abgelehnt werde. Das Präsidium bekräftige die erheblichen Verwerfungen für die Kommunalstrukturen in ganz Niedersachsen, die auf eine dritte direkt gewählte Ebene oberhalb der Landkreisebene folgen würden und weise darauf hin, dass sich durch einen solchen selektiven Eingriff Handlungsoptionen für einen Zeitraum deutlich über die laufende Wahlperiode hinaus ergeben würden. Auch die Summe der zu übertragenden Aufgaben halte das Präsidium für zu hoch. Es drohe eine Schwächung der betroffenen Landkreise mit nicht steuerbaren Sogwirkungen sowie ein unverhältnismäßiger Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Kooperationsfreiheit. Sehr kritisch seien zudem die Finanzierungsregelungen zu sehen, mit denen faktischer Druck auf weitere Aufgabenübertragungen zugunsten des Zweckverbandes und zu Lasten von Mitgliedern, die weitere Aufgaben nicht auf den ZGB übertragen wollten, ausgeübt würde.
Laut Landrat Einhaus bleibe abzuwarten, wie der Städtetag mit dieser Thematik umgehe. Er gehe davon aus, dass sich auch dieser sehr kritisch äußern werde. Informationen, wie der Städte- und Gemeindebund mit diesem Thema umgehe, würden noch nicht vorliegen.
In der Presse sei zudem zu lesen gewesen, dass der Ministerpräsident einen solchen Gesetzesentwurf nicht mehr unterstützen werde, wenn sich alle Spitzenverbände kritisch zu diesem Gesetzesentwurf äußern würden.
KTA Fechner stellt fest, dass das angedachte Grundprinzip der Zusammenarbeit von Verbandsmitgliedern und dem ZGB in den letzten 25 Jahren so deutliche Schwächen in der Arbeitsweise und den erreichten Zielen gezeigt hätte, dass aufgrund der derzeitigen Skepsis und des heute teilweise noch wachsenden Misstrauens bei den Verbandsmitgliedern jede weitere Abgabe von Aufgabenbereichen abgelehnt werde. Dazu hätten Kommunikationsschwierigkeiten, fehlende festgeschriebene Begegnungs- und Austauschverfahren zwischen den beteiligten Kommunen und dem ZGB und nicht umgesetzte und festgeschriebene Informationswege für die Mandatsträger in den beteiligten Kommunen zur Entfremdung geführt. Es werde höchste Zeit, dass die von diesem Gesetzentwurf betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte reagierten, bevor sie durch eine verfasste Großregion vollkommen ihren Einfluss verlieren würden.
Der vorliegende Gesetzentwurf werde daher abgelehnt. Stattdessen solle die regionale Neuordnung und Zusammenarbeit sorgfältig überdacht und entwickelt werden. Auch die geplante Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung werde abgelehnt.
Die CDU-Kreistagsfraktion werde dem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung mit den von der CDU-Kreistagsfraktion eingebrachten Ergänzungen zustimmen.
KTA Flöge weist zunächst darauf hin, dass sich seine Aussagen auf den geänderten Beschlussvorschlag beziehen würden. Dieser sei in der Formulierung widersprüchlich. Entweder werde der Gesetzentwurf begrüßt oder abgelehnt. Die pauschale Klage, dass viele Aufgaben übertragen würden, ohne zu benennen, welche Aufgaben denn sinnvoller Weise übertragen werden könnten, sei aus seiner Sicht zu dünn in der Argumentation. In den derzeitigen Strukturen könne keine optimale Lösung gefunden werden. Andererseits sei auch ein Regionalverband, also eine zusätzliche vollwertige Verwaltungsebene, für ihn nicht vorstellbar, wenn ansonsten alles wie bisher bliebe. Die Direktwahl der Verbandsversammlung sei nur dann sinnvoll, wenn es sich hierbei tatsächlich um eine vollwertige Verwaltungsebene handele.
So wie der Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht worden sei, sei er mit Sicherheit nicht genehmigungsfähig. Die Kreistagsfraktion FDP/FBI könne der geänderten Beschlussvorlage jedoch aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Dies sei jedoch kein Plädoyer für einen Regionalverband.
Laut KTA Hoffmann seien die Erfahrungen des Landkreises Peine mit dem ZGB nicht immer positiv gewesen. Anfangs hätte man sich noch viel Gutes erhofft und das Erreichen dieser Ziele sei sicher immer noch gut möglich. Welcher Weg hierfür aber beschritten werden solle, müsse noch geklärt werden. Die in dem Gesetzentwurf formulierten Gemeinsamkeiten seien sicher als sinnvoll zu erreichen. Dementsprechend sei auch der erste Ansatz richtig, dass vom Grundsatz her keine Einwendungen gegenüber einer Erweiterung des Aufgabenspektrums des ZGB erhoben würden. Die geplante Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des ZGB werde aufgrund der erheblichen Verwerfungen für die Kommunalstrukturen jedoch von der SPD-Kreistagsfraktion abgelehnt.
Selbstverständlich sei es gut und richtig, den ZGB weiter zu entwickeln. Die weiteren erforderlichen Schritte dürften aber nicht in Richtung einer verfassten Großregion, die von Seiten der SPD-Kreistagsfraktion weiterhin abgelehnt werde, gehen.
KTA Schulz äußert sich skeptisch hinsichtlich der möglichen Stärkung der regionalen Zusammenarbeit. Sie sehe die kommunale Selbstverwaltung und das selbstbestimmte Handeln hierdurch von Anfang an als gefährdet an. Sie werde sich daher der Stimme enthalten.
Landrat Einhaus erklärt, dass überschaubare Landkreise beibehalten werden sollten. Das ordnungspolitische Prinzip in Deutschland, das sich über viele Jahrzehnte bewährt hätte, dass die Menschen aus der Kenntnis der Ortslage heraus ihre Infrastruktur gestalten könnten und das Kommunalpolitik aus dem Ehrenamt heraus erfolgen könne, müsse zukünftig auch gewährleistet bleiben. Die räumlichen Grenzen, die sich aus dem Agieren des politischen Ehrenamtes aus der Kenntnis der Ortslage heraus ergeben würden, seien laut Gutachtern bei einer Großregion überschritten. Landrat Einhaus betont zudem, dass im Falle einer verfassten Großregion laut Gutachtern eine durchgreifende Gebiets- und Verwaltungsreform mit Gebietskörperschaften von mindestens 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf der unteren Ebene erforderlich sei. Eine verfasste Großregion könne daher nicht das Modell für Niedersachsen sein. Die einleitenden Sätze in der Beschlussvorlage sollten allerdings auch die Bereitschaft zur regionalen Zusammenarbeit verdeutlichen, zumal es Themen gebe, die regional besser gelöst werden könnten.
KTA Baum teilt mit, dass für die PB-Kreistagsfraktion eine Aufgabenausweitung des ZGB nicht erwünscht sei. Auch eine Stärkung der Region Braunschweig werde abgelehnt. Stattdessen solle vielmehr das Peiner Land gestärkt werden. Abgelehnt würden außerdem die Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des ZGB sowie die Schaffung einer zusätzlichen Verwaltungsebene mit den entsprechenden zusätzlichen Kosten.
Die PB-Kreistagsfraktion lehne den Regionalverband in der hier dargestellten Form daher gänzlich ab.
KTA Sachtleben erklärt, dass die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen immer dafür gewesen sei, die Region weiter zu entwickeln. Die Initiative müsse jedoch von Seiten der Landkreise kommen und dürfe nicht von oben verordnet werden. Der ZGB nehme seit langer Zeit zwei Aufgabenbereiche mit rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahr. Dieser Personalkörper könne nicht die Entwicklung für die gesamte Region übernehmen, es sei also zusätzliches Personal erforderlich, sofern zusätzliche Aufgaben auf den ZGB übertragen werden sollten. Die Finanzierung des erweiterten Aufgabenbereiches müssten die Verbandsmitglieder, also die Landkreise und kreisfreien Städte, übernehmen.
KTA Plett stellt fest, dass die regionale Zusammenarbeit durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gestärkt werde. Dieser sehe u.a. die Koordinierung des Angebotes regional bedeutsamer Gewerbegebiete sowie die Entwicklung und Vermarktung einzelner solcher Gewerbegebiete vor. Geplant sei die Einführung eines verbandsweit operierenden Gewerbeflächenmanagements. Hierfür sei zusätzliches hoch qualifiziertes Personal erforderlich. Des Weiteren sei die Koordinierung eines ausgeglichenen Standort- und Bildungsangebotes berufsbildender Schulen vorgesehen. KTA Plett weist ausdrücklich darauf hin, dass der Begriff „Koordinierung“ einen großen Handlungsspielraum zuließe.
KTA Weyberg stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern, um von Seiten des Peiner Kreistages ein einstimmiges Signal an den Landtag zu senden:
Der Landkreis Peine lehnt einen Regionalverband Braunschweig ab. Grundsätzlich wird die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit begrüßt. Vor diesem Hintergrund muss vor einer Erweiterung des Aufgabenspektrums des ZGB der Anspruch des Bürgers und der Bürgerin auf einen effektiven und effizienten Verwaltungsservice leitendes Motiv sein.
Der Rest des Beschlussvorschlages bliebe unverändert.
KTA Möhle weist darauf hin, dass der SPD-Bezirksparteitag im vergangenen Jahr der Weiterentwicklung des ZGB zu einem Regionalverband mehrheitlich, ohne die Stimmen der Peiner SPD-Kreistagsabgeordneten, zugestimmt hätte. Er persönlich vertrete die Meinung, dass eine regionale Zusammenarbeit sich nicht auf eine Region beschränken dürfe.
Kreistagsvorsitzende Schlaugat unterbricht aufgrund des Beratungsbedarfes der anwesenden Kreistagsabgeordneten die Sitzung um 18:20 Uhr für 5 Minuten.
Um 18:25 Uhr erfolgt der Wiedereintritt in die Sitzung.
KTA Weyberg erklärt, dass sie ihren Antrag zurückziehe.
Der Kreistag beschließt im Anschluss mit großer Mehrheit bei zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen den folgenden Beschlussvorschlag, in den auch die Beschlussänderung der CDU-Kreistagsfraktion vom 14. März mit eingeflossen ist:
- Der Landkreis Peine begrüßt die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit. Vor diesem Hintergrund werden gegenüber einer Erweiterung des Aufgabenspektrums des ZGB vom Grundsatz her keine Einwendungen erhoben. Leitendes Motiv jeder einzelnen Aufgabenübertragung muss der Anspruch des Bürgers und der Bürgerin auf effektiven und effizienten Verwaltungsservice sein. Der Aufgabenzuwachs des ZGB muss für den Bürger und die Bürgerin einen Mehrwert erzeugen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die neue Zuständigkeit eine regionale Steuerung erfordert. Es droht eine Schwächung der Landkreisebene mit nicht steuerbaren Sogwirkungen sowie ein unverhältnismäßiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Kooperationsfreiheit.
- Der Landkreis Peine lehnt die geplante Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des ZGB mit Hinweis auf die erheblichen Verwerfungen für die Kommunalstrukturen in ganz Niedersachsen, die aus einer dritten direkt gewählten Ebene oberhalb der Landkreisebene folgen würden, ab.
- Sehr kritisch wertet der Landkreis Peine die Finanzierungsregelungen, mit denen faktischer Druck auf weitere Aufgabenübertragungen zugunsten des Zweckverbandes und zu Lasten von Landkreisen, die weitere Aufgaben nicht auf den ZGB übertragen wollen, ausgeübt würde.