Auszug - Aufhebung des Fusionsverhandlungsauftrages
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Wortprotokoll Beschluss |
Landrat Einhaus erklärt, dass heute eine Entscheidung mit historischem Charakter getroffen werde. Es sei festzustellen, dass es bezüglich des Kreistagsbeschlusses vom September 2013 keinen Verhandlungsspielraum für Fusionsperspektiven mehr gebe.
Dies werde anhand der folgenden vier Punkte deutlich:
- Der Vorschlag auf Basis des von der CDU/FDP-Landesregierung beauftragten Hesse-Gutachtens, einen Großkreis aus Wolfenbüttel und Peine zusammen mit dem Oberzentrum Braunschweig zu bilden, sei aus Braunschweig nicht unterstützt bzw. abgelehnt worden.
- Auch die Perspektive, den Raum zwischen Hannover und Braunschweig mit einem großen Landkreis zu stärken, könne nicht weiter verfolgt werden, da der Landkreis Hildesheim hierfür nicht mehr zur Verfügung stehen würde.
- Auch der von der CDU im Dezember 2015 eingebrachte Antrag auf Einrichtung einer Enquetekommission zur Entwicklung des Raumes Braunschweig und Hildesheim sei im Landtag abgelehnt worden.
- Obwohl auf Landesebene nach wie vor im regionalen Gefüge Handlungsbedarf gesehen werde, sei eine mögliche Gebietsstrukturveränderung bis 2021 nicht mehr realistisch. Es sei zu erwarten, dass die Diskussion, die gegenwärtig durch die Flüchtlingsthematik überlagert werde, erst nach den Landtagswahlen 2018 wieder ernsthaft aufgegriffen werde.
Fazit: Die Gefahr einer Aufteilung des Landkreises Peine sei langfristig nicht gebannt. Der Kreis werde auch weiterhin sehr aufmerksam sein müssen, damit seine wertvollen Strukturen nicht zwischen den Oberzentren zerrieben würden.
EKR Heiß teilt mit, dass auf den Beschluss, die Fusionsverhandlungen zu beenden, logischerweise auch der Beschluss folge, den Landrat neu zu wählen. Dies ergebe sich aus dem Gesetz. Von den Fristen her gebe es eine gewisse Zwangsläufigkeit, in welchem Zeitraum (innerhalb von 6 Monaten) dies zu erfolgen habe, wobei diese Frist um bis zu 3 Monate verlängert werden könne, wenn nur dadurch die gemeinsame Durchführung mit einer anderen Wahl ermöglicht werde. Die Neuwahl des Landrates könne somit gemeinsam mit der Durchführung der Kommunalwahl am 11.09.2016 erfolgen.
EKR Heiß weist zudem auf den formalen Aspekt hin, dass es bei diesem Beschluss kein Mitwirkungsverbot für den Landrat gebe, weil die Festlegung des Wahltermines letztlich jeden betreffe. Landrat Einhaus sei hiervon nicht in besonderer Weise betroffen und hätte hiervon weder einen Vorteil noch einen Nachteil.
KTA Flöge stellt fest, dass mit dem heutigen Beschluss eine Idee zu Grabe getragen werde, die sich Landrat Einhaus ganz zu Eigen gemacht hätte. Leider hätte die viele Arbeit, die Landrat Einhaus und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung auf sich genommen hätten, nicht zu dem gewünschten Ziel geführt. Dass das Scheitern erst heute amtlich festgestellt werde, obwohl der Versuch schon im Juli letzten Jahres im Hildesheimer Kreistag gescheitert sei, liege daran, dass im Oktober noch Hoffnung bestanden hätte, in anderer Richtung etwas finden zu können. Auch dies sei leider nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Dementsprechend sei dies heute eine Niederlage. Aber selbst wenn es im Hildesheimer Kreistag zu einer Zustimmung gekommen wäre, stelle sich die Frage, ob sich im Peiner Kreistag im Juli hierfür eine Mehrheit gefunden hätte.
Der Landkreis Peine sei auf Dauer alleine zu klein. Man müsse sich daher mit dem Gedanken auseinander setzen, dass der Landkreis Peine im Verbund des Großraumes Braunschweig noch enger verwoben werde. In diesem Zusammenhang gelte es, die Interessen des Landkreises Peine zu wahren.
Der Kreistag beschließt einstimmig:
1) Der Fusionsverhandlungsauftrag des Kreistages vom 22.10.2013 wird aufgehoben.
2) Die Neuwahl des Landrates erfolgt gemeinsam mit der Durchführung der Kommunalwahl am 11.09.2016.