Auszug - Sitzübergang im Kreistag
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Wortprotokoll Beschluss |
Landrat Einhaus nimmt die mündliche und förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des neuen Kreistagsabgeordneten Wolfgang Welge gem. § 60 NKomVG vor. KTA Welge unterschreibt hierzu auch die ausliegende Erklärung.
Der Kreistag stellt fest bzw. nimmt Kenntnis:
a) Der Kreistag stellt den Sitzverlust nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Niedersachsen (NKomVG) des Kreistagsabgeordneten Carsten Köhler fest.
b) Der Kreistag nimmt von der Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG des nachgerückten KTA Wolfgang Welge durch den Landrat Kenntnis.
c) Der Kreistag nimmt von der Verpflichtung nach § 60 NKomVG des nachgerückten KTA Wolfgang Welge durch den Landrat Kenntnis.