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Vorlage - 2015/153  

Betreff: Sitzübergang im Kreistag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Personalrat Bearbeiter/-in: Sieja, Carmela
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
07.10.2015 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

a) Der Kreistag stellt den Sitzverlust nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Niedersachsen (NKomVG) des Kreistagsabgeordneten Carsten Köhler fest.

 

b) Der Kreistag nimmt von der Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG des nachgerückten KTA Wolfgang Welge durch den Landrat Kenntnis.

 

c) Der Kreistag nimmt von der Verpflichtung nach § 60 NKomVG des nachgerückten KTA Wolfgang Welge durch den Landrat Kenntnis.

 


 

a - c) Mit Schreiben vom 22.09.2015 hat der Kreistagsabgeordnete Carsten Köhler (SPD-Kreistagsfraktion) dem Landrat die Niederlegung seines Kreistagsmandates mit sofortiger Wirkung mitgeteilt.

 

Gemäß § 44 Abs. 6 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes hat der Kreiswahlleiter am 22.09.2015 festgestellt, dass für den Kreistagsabgeordneten Herrn Carsten Köhler, Herr Wolfgang Welge, Waterkamp 21, 31234 Edemmisen als Ersatzperson zu benachrichtigen ist. Herrr Welge hat mit Schreiben vom 22.09.2015 erklärt, dass er das Mandat annimmt.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Niedersachsen (NKomVG) hat der Kreistag den Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Herrn Carsten Köhler festzustellen; zuvor ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Nach der Feststellung des Sitzverlustes ist der Nachrücker Herr Kreistagsabgeordneter Wolfgang Welge nach der Pflichtbelehrung gem. § 43 NKomVG vom Landrat gemäß § 60 NkomVG förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.