Auszug - Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche für die Kreiswahl am 11. September 2016
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Heiß geht auf die Beschlussvorlage ein. Die Kreisverwaltung hätte empfohlen, den Landkreis Peine für die Kommunalwahl in sieben Wahlbereiche einzuteilen. Die Einteilung in lediglich fünf Wahlbereiche sei auch möglich gewesen. Beide Varianten seien rechtlich zulässig. Für die 7er-Variante spreche letztendlich jedoch, dass die Abweichungen unterhalb der einzelnen Bezirke etwas geringer seien, sodass das Gebot des Grundgesetzes, möglichst einheitliche Wahlbedingungen zu schaffen, um jeder Stimme die gleiche Kraft zu geben, ein Stück weit mehr Genüge getan werde.
In der Gemeinde Ilsede würden zu diesem Zeitpunkt keine Ortsratswahlen oder Wahlen zum Gemeinderat stattfinden. Dies sei für die Kreisverwaltung ein Grund mehr gewesen, die 7er-Varriante vorzuschlagen. Bei einer darauf folgenden Kommunalwahl könne der Sachverhalt dann unter Umständen neu beurteilt werden.
KTA Rieck erläutert die Sichtweise der Ilseder SPD. Nach der Fusion der Gemeinden Ilsede und Lahstedt müsse diese nun mit Leben gefüllt werden. So seien beispielsweise noch viele Verantwortlichkeiten zu regeln. Durch den vorliegenden Beschlussvorschlag werde die zusammenwachsende Gemeinde wieder in zwei Bereiche gesplittet. Als größte Gemeinde im Kreisgebiet sollte die Gemeinde Ilsede daher nur einem Wahlbereich zugeordnet werden.
KTA Flöge stellt fest, dass das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz die Möglichkeit gebe, zwischen vier und acht Wahlbereiche zu bilden. Aufgrund der Größe der Gemeinden im Kreisgebiet würde sich nur die Möglichkeit von fünf oder sieben Wahlbereichen anbieten. Die Abweichungen vom Mittelwert bei der 7er-Variante seien in absoluten Zahlen tatsächlich geringer. Bei der prozentualen Abweichung sehe dies jedoch anders aus, denn hier sei eine homogenere Verteilung bei der 5er-Variante gegeben. Jeder Kreistagsabgeordnete, der in Ilsede gewählt werde, werde bei der 7er-Variante zwar ein Augenmerk auf ganz Ilsede haben, sei jedoch nicht in ganz Ilsede wählbar gewesen. Dieser Zustand sei unhaltbar.
KTA Flöge stellt daher den Antrag, den vorliegenden Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
Das Gebiet des Landkreises Peine wird für die Kreiswahl am 11.09.2016 entsprechend Anlage 2 in fünf Wahlbereiche eingeteilt.
KTA Schulz bezeichnet den vorliegenden Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung als unsensibel. Dieser werde zu noch mehr Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit führen. Eine Aufteilung in sieben Wahlbereiche würde zu einer Schwächung der Gemeinde Ilsede führen. Sie schließe sich daher dem Antrag von KTA Flöge an.
Landrat Einhaus betont, dass die Kreisverwaltung diese Thematik im heutigen und dem vorherigen Kreisausschuss angesprochen hätte, um im Vorfeld wegen der besonderen politischen Sensibilität eine Meinungsbildung zu ermöglichen. Da der vorherige Kreisausschuss sich einmütig für eine 7er-Lösung ausgesprochen habe, sei diese nunmehr als Vorschlag diesem Kreistag vorgelegt worden. Für die Kreisverwaltung seien jedoch beide Varianten vorstellbar. Daher werde sich Landrat Einhaus bei der Abstimmung auch enthalten.
KTA Sachtleben erklärt, dass er als Ilseder Kreistagsabgeordneter für die 7er-Variante plädiere, weil sie gerechter sei. Er weist zudem darauf hin, dass ein Kreistagsabgeordneter nicht nur seiner eigenen Gemeinde, sondern auch dem Kreis verpflichtet sei.
Zunächst erfolgt die Abstimmung über den Antrag von KTA Flöge. Dieser wird mit deutlicher Mehrheit bei einer Enthaltung und 12 Ja-Stimmen abgelehnt.
Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung. Der Kreistag beschließt mit deutlicher Mehrheit bei einer Enthaltung und 12 Nein-Stimmen:
Das Gebiet des Landkreises Peine wird für die Kreiswahl am 11.09.2016 – wie bei den letzten Wahlen am 09.09.2001, 10.09.2006 und 11.09.2011 – entsprechend Anlage 1 in sieben Wahlbereiche eingeteilt.