Vorlage - 2015/149
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Das Gebiet des Landkreises Peine wird für die Kreiswahl am 11.09.2016 – wie bei den letzten Wahlen am 09.09.2001, 10.09.2006 und 11.09.2011 – entsprechend Anlage 1 in sieben Wahlbereiche eingeteilt.
Nach § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) vom 24.02.2006 (Nds. GVBl. S. 91) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.11.2010 (Nds. GVBl. S. 510) bestimmt der Kreistag rechtzeitig vor der Wahl die Einteilung und Abgrenzung der Wahlbereiche des Kreisgebietes.
Maßgebend für die Wahlbereichseinteilung ist nach § 52 NKWG i. V. m. § 177 Abs. 2 NKomVG die vom Landesamt für Statistik ermittelte Einwohnerzahl zum Stichtag 30.06. des Vorjahres; somit für die Kommunalwahl am 11.09.2016 der 30.06.2015. Da diese Zahlen normalerweise erst Anfang des Jahres 2016 vorliegen, hat die Landeswahlleiterin das Landesamt für Statistik zu bewegen versucht, die Zahlen bereits in diesem Herbst zu veröffentlichen. Das Landesamt für Statistik hat darüber informiert, dass es eine Verzögerung bei der Bereitstellung dieser Daten gibt. Danach werden die maßgeblichen Einwohnerzahlen für den Stichtag 30.06.2015 erst Ende Januar 2016 vorliegen.
Vor diesem zeitlichen Hintergrund soll auf die zum Stichtag 31.03.2015 vom Landesamt ermittelten Einwohnerzahlen zurückgegriffen werden, da sich dieser Stichtag auch noch im zeitlichen Korridor befindet. Das Landesamt für Statistik hat der Landeswahlleiterin zugesichert, dass die Daten zum Stichtag 31.03.2015 im Dezember 2015 bereitgestellt werden können. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Tatsache, dass sich die Einwohnerzahlen nicht gravierend ändern. Sollten sich wider Erwarten Schwankungen ergeben, die zur Folge haben, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden, wird ein neuer Beschluss notwendig.
Nach § 46 Abs. 2 NKomVG sind bei den o. g. Einwohnerzahlen 50 Kreistagsmitglieder zu wählen. Gemäß § 7 Abs. 4 NKWG ist das Wahlgebiet dann in mindestens vier und höchstens acht Wahlbereiche einzuteilen.
Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche zur Kreiswahl sollen nach § 7 Abs. 6 NKWG die Gemeindegrenzen eingehalten werden, wobei die Abweichung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche nicht mehr als 25 von Hundert nach oben oder unten betragen soll.
Realistisch gesehen kommen nur die Varianten mit 5 Wahlbereichen oder mit 7 Wahlbereichen mit Aufteilung der Gemeinde Ilsede in 2 Wahlbereiche in Betracht.
Nach Prüfung der verschiedenen Varianten einer Wahlbereichseinteilung wird vorgeschlagen, wie bei den letzten beiden Kommunalwahlen, das Wahlgebiet in sieben Wahlbereiche einzuteilen.
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Trotzdem die Gemeinden Lahstedt und Ilsede zur neuen Gemeinde Ilsede fusioniert sind, ist es geboten, die Wahlbereichsgrenzen der vergangenen Wahlen einzuhalten. Hier sind die Abweichungen zur durchschnittlichen Bevölkerungszahl am geringsten. Alt-Lahstedt bildet mit der Gemeinde Lengede einen Wahlbereich, Alt-Ilsede mit Hohenhameln. Dies entspricht dann den Wahlbereichen bei der Kreiswahl 2011.
Für diese Variante spricht auch, dass in der Gemeinde Ilsede, im Gegensatz zu den anderen Gemeinden und der Stadt Peine, zur Kommunalwahl weder Gemeinde- und Ortsräte noch der Bürgermeister gewählt werden.
Die Einteilung sieht wie folgt aus:
WB I Edemissen/Wendeburg
WB II Vechelde
WB III Alt-Lahstedt/Lengede
WB IV Alt Ilsede/Hohenhameln
WB V Peine Kernstadt Nord mit Stederdorf und Wendesse
WB VI Peine Kernstadt Süd mit Duttenstedt, Essinghausen, Woltorf,
Schmedenstedt, Dungelbeck und Handorf
WB VII Peine-Telgte und Ortschaften Berkum, Rosenthal, Schwicheldt, Vöhrum,
Eixe und Röhrse
Aus der Anlage 3 ist zu entnehmen, wie hoch die letzten amtlichen Einwohnerzahlen waren, auf deren Basis der Durchschnittswert für die Wahlbereiche errechnet worden ist. Für die endgültige Bemessung wird allerdings nicht der Stand 30.09.2014, sondern der 31.03.2015 herangezogen werden. Diese Daten sollen voraussichtlich im Dezember 2015 vorliegen.
Aus Anlage 3 ist die mögliche Wahlbereichseinteilung bei einer Aufteilung in 5 Wahlbereiche ersichtlich. Hiernach würden sich gegenüber den bisherigen Kommunalwahlen deutliche Veränderungen ergeben. So müsste die neue Gemeinde Ilsede mit der Gemeinde Hohenhameln einen Wahlbereich bilden. Die Gemeinden Vechelde und Lengede müssten einen Wahlbereich bilden und die Stadt Peine wäre nur noch in 2 Wahlbereiche aufzuteilen. Hinzu kommt, dass zwischen dem kleinsten und dem größten Wahlbereich eine Differenz von rund 8.000 Einwohnern liegen würde. Zwei Wahlbereiche würden eine hohe Einwohnerzahl ausweisen, die drei anderen Wahlbereiche eine deutlich niedrigere. Die Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber kann dadurch gefährdet sein.
Anlage:
Berechnungen der Varianten mit 5 bzw. 7 Wahlbereichen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aufteilung in sieben Wahlbereiche (12 KB) | ||||
2 | Aufteilung in fünf Wahlbereiche (9 KB) | ||||
3 | Einwohnerzahlen LK Peine am 30.09.2014 (8 KB) |