Auszug - Bestellung einer/eines Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege
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Wortprotokoll Beschluss |
KTA Flöge erklärt, dass gem. § 34 NAGBNatSchG die Bestellung eines Naturschutzbeauftragten eine Kann-Bestimmung sei. Die Kreistagsfraktion FDP/FBI stimme einer solchen Bestellung durchaus zu und sei auch mit dem Personalvorschlag einverstanden. KTA Flöge äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Amtsperiode bis zum Ende der Wahlperiode des Kreistages am 30.10.2016, denn gemäß § 34 Absatz 1 Satz 3 dieses Gesetzes seien 5 Jahre festgeschrieben.
EKR Heiß entgegnet, dass die Bestellung eines Naturschutzbeauftragten gemeinsam mit der Dauer der Bestellung betrachtet werden müsste. Da vom Grundsatz her auch von einer Bestellung abgesehen werden könne, könne die Bestellung auch für weniger als 5 Jahre erfolgen. Ansonsten sei es gar nicht möglich, die Wahlzeit des Naturschutzbeauftragten irgendwann wieder mit der Wahlzeit des Kreistages zu synchronisieren.
KTA Weyberg weist darauf hin, dass die CDU-Kreistagsfraktion zwar der Bestellung eines Naturschutzbeauftragen für die Dauer von 1 ½ Jahren zustimme, jedoch nicht von der Personalbesetzung überzeugt sei. Um das Verfahren dennoch gütlich abzuschließen, werde sich die CDU-Fraktion bei der Wahl enthalten.
Der Kreistag beschließt einstimmig bei 17 Enthaltungen:
Der Kreistag bestellt Herrn Hans-Werner Kuklik bis zum 31.10.2016 zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege für den Landkreis Peine