Vorlage - 2015/100
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Der Kreistag bestellt Herrn Hans-Werner Kuklik bis zum 31.10.2016 zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege für den Landkreis Peine
Nach § 34 NAGBNatSchG kann eine/ein Beauftragte/r für Naturschutz und Landschaftspflege bestellt werden. Grundsätzlich wird die/der Beauftragte für fünf Jahre gewählt. Hiervon kann jedoch abgewichen werden. Aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens von Herrn Hansmann zum Jahresende 2009 endete diese Bestellungsperiode nicht mehr gleichzeitig mit der Kommunalwahlperiode. Dies soll nunmehr angeglichen werden und gleichzeitig wird vorgeschlagen den bisherigen Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege, Herrn Hans-Werner Kuklik, für diese verkürzte Periode weiterhin zu bestellen. In einem gemeinsamen Gespräch hat Herr Kuklik die Annahme der erneuten Bestellung signalisiert.