Auszug - Rettungsdienst: Vorhaltung bei Großschadenereignissen
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Heiß erläutert, dass es sich bei Großschadensereignissen um Ereignisse unterhalb einer Katastrophe handelt. Bei einer Katastrophe i. S. d. Gesetzes hat der Landkreis sämtliche Kosten zu zahlen, bei den genannten Großschadensereignissen ist es gelungen, dass die Kostenträger ca. ¾ der Kosten übernehmen.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.