Vorlage - 2015/088
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Der Kreistag beschließt:
Das Landeskonzept zur Bewältigung von Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzten oder Kranken wird im Landkreis Peine umgesetzt.
Vorhaltung zur Bewältigung von Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von
Verletzten oder Kranken:
Der Rettungsdienst hat unter anderem bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen sicherzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.
Dies schließt das Großschadenereignis im Rettungsdienst mit ein, bei dem eine so große Anzahl von Verletzten bzw. Kranken zu versorgen ist, dass dies mit der regulären Vorhaltung im Rettungsdienst meist nicht erledigt werden kann.
Die Bewältigung solcher Großschadenereignisse gehört damit in Niedersachsen zum Sicherstellungsauftrag des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG.
Seit geraumer Zeit gab es Bestrebungen in Niedersachsen, eine möglichst landesweit einheitliche Regelung zur Bewältigung von rettungsdienstlichen Großschadenereignissen zu erarbeiten.
Der Landesausschuss Rettungsdienst (LARD) hat nunmehr Empfehlungen zur Bewältigung von Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken erarbeitet. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.
Im Landkreis Peine stellen der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz sowie die Fa. Daetz Krankentransport GmbH neben dem sogenannten Regelrettungsdienst auch die Vorhaltung für Großschadenereignisse durch den Einsatz haupt- und insbesondere ehrenamtlicher Kräfte sicher. Die bestehenden Strukturen entsprechen im Wesentlichen bereits dem nunmehr aufgestellten Landeskonzept. Bei Umsetzung ist neben den laufenden Kosten ein besonderes Augenmerk auf die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Kräfte zur richten.
Die Finanzierung wurde nunmehr als Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes aufgenommen. Durch diese Berücksichtigung werden die bestehenden Strukturen gestärkt und anerkannt.
Die Kosten werden im Wesentlichen von den Kostenträgern (Krankenkassen) getragen:
Die Rettungsdienstbereiche in Niedersachsen wurden in sogenannte Cluster eingeordnet. Der Landkreis Peine ist dem Cluster 1 zugeordnet. Demnach stehen für die Finanzierung der Vorhaltung 89.400,-- € zur Verfügung, davon tragen die Kostenträger 66.200,-- €, der Anteil des Landkreises Peine beläuft sich auf 23.200 €.
Die vollständige Umsetzung des Konzeptes ist für 2016 vorgesehen und würde dann erstmals haushaltswirksam.
Anlage
Empfehlungen des Landesausschusses Rettungsdienst zur Bewältigung von Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken
Anlagen: | |||||
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1 | Beschreibung (390 KB) |