Auszug - Unterstützung der "pflegenden Angehörigen" durch die Ausgabe und Nutzung von Ehrenamtskarten (Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 01.12.2014)
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Wortprotokoll Beschluss |
KTA Fechner erläutert den Antrag der Fraktion der CDU und betont dabei die Bedeutung der pflegenden Angehörigen sowohl für die Altenpflege als auch für die Gesellschaft. Angesichts der von diesem Personenkreis erbrachten Leistungen sei es überaus wünschenswert, die Arbeit zu würdigen und die Anerkennung auszudrücken.
FBL Dr. Buhmann unterstreicht, dass die pflegenden Angehörigen in der Tat einen wertvollen Beitrag im Bereich der Pflege leisten. Bezüglich der beantragten Vergabe einer Ehrenamtskarte verweist er auf die Ehrenamtskarte des Landes Niedersachsen und die zu ihrem Erwerb vorgegebenen Kriterien. Demnach sei eine Vergabe an pflegende Angehörige nicht möglich. Allerdings verweist er auf die Sachdarstellung, in der verschiedene Aktivitäten dargestellt sind, mit denen die angesprochene Zielgruppe unterstützt und geehrt werde beziehungsweise solle.
KTA Fechner äußert seine Zufriedenheit über die Vielfalt von Aktivitäten. Dass die Vergabe einer Ehrenamtskarte nicht möglich sei, akzeptiere er. Vor dem Hintergrund der Sachdarstellung zur Vorlage zieht er den Antrag der Fraktion der CDU zurück.
Der Vorsitzende, KTA Möhle, stellt daraufhin fest, dass die Beschlussvorlage-Nr. 57/2015 damit erledigt sei und es keine Abstimmung geben müsse.