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Vorlage - 2015/057  

Betreff: Unterstützung der "pflegenden Angehörigen" durch die Ausgabe und Nutzung von Ehrenamtskarten (Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 01.12.2014)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
18.05.2015 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU_Seniorenarbeit  
Verteilung Pflegearrangements  

 

Die Einführung einer Ehrenamtskarte für pflegende Angehörige ist aufgrund der Kriterien für Ehrenamtskarten des Landes Niedersachsen nicht möglich und zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen nicht zielführend.

 


 

Wie aus der beigefügten Grafik zu ersehen ist, wurden auch im Jahr 2013 noch 45,5% aller pflegebedürftigen Personen allein von Angehörigen gepflegt (Jahr 1999: 55,7 %). Bei weiteren     8,6 % der pflegebedürftigen Personen teilen sich Angehörige die Pflege mit einem professionellen Pflegedienst (Jahr 1999: 11,3 %). Völlig zu Recht wurden die pflegenden Angehörigen schon von verschiedenen Personen und Institutionen als „größter Pflegedienst der Nation“ bezeichnet. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Pflege würde sich ein weiterer Rückgang der Beteiligung von Angehörigen an den Pflegearrangements kaum noch kompensieren lassen. Insofern ist die Unterstützung von pflegenden Angehörigen eine gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit.

 

Allgemein lässt sich sagen, dass durch das in diesem Jahr in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz I einige Entlastungen geschaffen worden sind, die insbesondere auch pflegenden Angehörigen zugutekommen. So erhält jetzt jede pflegebedürftige Person mindestens 104 € pro Monat für zusätzliche Betreuungsleistungen und auch Menschen mit Pflegestufe 0 haben nun Anspruch auf Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege.

 

Daneben erscheint es am ehesten sinnvoll, niedrigschwellige Gesprächs- und Qualifizierungsangebote für pflegende Angehörige bereitzustellen (vgl. auch Bertelsmann Stiftung, Themenreport „Pflege 2030“). Durch den Landkreis Peine bzw. den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine sind bereits dahingehende Aktivitäten entfaltet worden, die teilweise auch schon umgesetzt werden:

 

  • Läuft bereits: Fortbildungen für Angehörige, Ehrenamtliche und Alltagsbegleiter/innen in den stationären und ambulanten Einrichtungen, um sie in ihrem Wissen zu stärken und so für Entlastung zu sorgen, weil sie in der Fortbildung lernen, besser mit der Individualität der zu pflegenden Person umzugehen. Beispielsweise gab es im Herbst 2014 zwei jeweils vierstündige Fortbildungen zum Thema „Biografiearbeit“ mit 15 Teilnehmer/innen aus allen obengenannten Bereichen, die allesamt gute Impulse für ihre Arbeit mitgenommen haben. 

 

  • In Planung für 2015 (und ggf. Folgejahre): Vom Landkreis Peine organisierter (und finanzierter) Ausflug für Ehrenamtliche in den Nachbarschaftshilfen, DUO-Helfer/innen und Wohnraumberater/innen.

 

  • In Planung für 2015 (und ggf. Folgejahre): Veranstaltung eines Nachmittages für pflegende Angehörige mit Kaffee, Kuchen und Programm, aber auch der Möglichkeit zum Austausch und Hinweisen auf Beratungs- und Unterstützungsangebote. Als Dankeschön für die Pflege könnte am Schluss der Veranstaltung ein kleines Präsent überreicht werden. Eine Einladung müsste über die Presse erfolgen und aus organisatorischen Gründen wäre eine Teilnahme nur mit Anmeldung möglich. Immerhin könnten beispielsweise bei Anmietung des Forums gut 200 pflegende Angehörige auf diesem Weg erreicht werden.

 

  • In Planung für 2016: Voraussichtlich wird das 7. Filmfestival der Generationen in Niedersachsen stattfinden. Auch zu dieser Veranstaltung (oder ähnlichen Veranstaltungen, die einen Bezug zur Pflege haben) könnten durch den Landkreis Peine Ehrenamtliche oder pflegende Angehörige eingeladen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Einführung einer Ehrenamtskarte erscheint aus mehreren Gründen eher ungeeignet.

 

Zum einen gibt es bereits eine Ehrenamtskarte des Landes Niedersachsen, die auf Antrag, aber nach landesweit festen Kriterien von hier ausgegeben wird. Diese Kriterien sind ganz offensichtlich von einer anderweitigen Art der ehrenamtlichen Tätigkeit her gedacht und lassen sich nicht auf die Situation pflegender Angehöriger übertragen. Beispielsweise muss vor Verleihung der Ehrenamtskarte ein/e Vertreter/in der Organisation, für die das Ehrenamt ausgeübt wird, eine entsprechende Bestätigung abgeben. Pflegende Angehörige können somit als Einzelpersonen keine Ehrenamtskarte bekommen, was dem Land bekannt ist, von dort aber auch bisher nicht geändert wurde.

 

Zum anderen zeigt auch die eher geringe Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte deutlich, dass diese Form der Anerkennung nicht besonders attraktiv zu sein scheint. Statt den erwarteten mehreren 1.000 Ehrenamtskarten im Landkreis Peine sind gerade mal knapp über 100 Ehrenamtskarten im Umlauf. Das zeigt auch, dass bei einem theoretisch denkbaren Aufbau einer Parallelstruktur zur Ehrenamtskarte (z.B. Dankeschönkarte für pflegende Angehörige) vermutlich der Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen bzw. zur Inanspruchnahme stehen würde.

 

Fazit: Die Zielsetzung des Antrages der CDU-Kreistagsfraktion, pflegende Angehörige zu unterstützen, wird grundsätzlich geteilt, allerdings erscheint die Einführung einer Ehrenamtskarte dafür nicht zielführend.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU_Seniorenarbeit (187 KB)      
Anlage 2 2 Verteilung Pflegearrangements (1821 KB)