Auszug - Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
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Wortprotokoll |
Zu Beginn erläutert Herr Heiß, dass eine Anpassung der Verwaltungskostensatzung von Zeit zu Zeit nötig sei.
Herr KTA Fechner fragt nach, ob es sich bei Punkt eins der Verwaltungskostensatzung bei den genannten 90 € um den Stundensatz handele. Herr Scharenberg bestätigt dies und fügt hinzu, dass man die Formulierung in so weit ändern müsse, dass im Viertelstunden-Takt abgerechnet werde.
Top 7 wird ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.