Auszug - Produktbericht Stand 30.09.2013 für die Budgets der Fachdienste Soziales, Arbeit u. Gesundheitsamt sowie der Fachbereichsleitung 3
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Wortprotokoll |
Controller Scharenberg erläutert kurz die Sachdarstellung.
KTA Semper erklärt, dass der Begriff ‚Rückforderung des Landes im Quotalen System‘ unbestimmt sei. Er bittet um eine Definition.
Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Schröter antwortet, dass dem Landkreis Peine rund 23,8 Millionen Euro aus dem Quotalen System zustehen würden, aber auf Grund des Abrechnungsmodus derzeit seitens des Landes eine Überzahlung stattfinde. Deshalb müsse sich der Landkreis auf eine Erstattung in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro einstellen.
KTA Meyermann weist auf die Symbole, die den Stand bei den einzelnen Produkten vereinfacht darstellen, hin und betont, dass recht viele Symbole den Daumen nach unten zeigen, zum Beispiel beim Wohngeld. Bei einem Produktbericht zum Stand 30. September sollte eine solch hohe Anzahl nach ihrer Ansicht nicht mehr vorhanden sein. Sie bittet um entsprechende Erklärungen.
FDL Schröter antwortet, dass im Bereich der Hilfe zur Pflege personelle Fluktuationen zu einem Rückstand geführt haben, der nur langsam aufgeholt werde.
Frau Breymann erklärt für den Bereich der psychosozialen Hilfe, dass auf Grund der vorgeschriebenen Hilfeplankonferenzen bei gleichem Personalstand weniger Beratungsgespräche durchgeführt werden können. Ursächlich sei also ein Personalproblem.
FDL Schröter begründet für den Bereich des Wohngeldes die negative Bewertung mit den personellen Problemen in der Vergangenheit, die zwischenzeitlich behoben seien. Nunmehr werden die Rückstände abgearbeitet.
KTA Waldeck bezieht sich auf das Bildungs- und Teilhabepaket (Produkt 3470) fragt angesichts eines Zielerreichungsgrades von 111% an, ob es mehr Anträge gebe.
Controller Scharenberg bestätigt, dass die Fallzahlen nach oben gehen, weshalb sich hier eine Budgetüberschreitung andeute. Da es sich jedoch um Bundesmittel handle, werden dem Landkreis die Mehrausgaben erstattet.
FDL Scharf erklärt für den Fachdienst Jobcenter, dass man dort mit der Zielerreichung Probleme habe, weil die Wirtschaft nicht in dem erhofften Umfange angesprungen sei. Diese Problematik betreffe jedoch nicht alleine den Landkreis Peine, sondern auch alle anderen Kommunen. Der Landkreis befinde sich mit seinen Ergebnissen im obersten Viertel von insgesamt 55 Kommunen, weshalb sie mit dem Ergebnis zufrieden sei.
KTA Habekost bezieht sich auf den Erstattungsanspruch des Landkreises nach § 102 Sozialgesetzbuch (SGB) X für die SGB-II-Fälle und begehrt zu erfahren, inwieweit dieser im Haushalt berücksichtigt worden sei für den Fall, dass der Gesetzgeber nicht nachbessern wird.
FDL Sommer antwortet, dass diese Problematik seit Ende August 2013 bekannt sei. Der Fachdienst Jobcenter richte seine Erstattungsansprüche an die Deutsche Rentenversicherung, die diese ablehne. Diese Problematik tauche im Haushalt nicht auf, weil sie neu sei. Bislang handele es sich um einen Betrag in Höhe von 60.000 Euro, bei denen es sich überwiegend um Forderungen an den Bund handele.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende, KTA Schlaugat, fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage-Nr. 150/2013 Kenntnis genommen habe.