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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Jahresabschluss 2023 - Entlastung und Ergebnisverwendung  

13. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.03.2025 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2025/028 Jahresabschluss 2023 - Entlastung und Ergebnisverwendung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Fornfett-Scheffler, Lena
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

FDL Heinisch verweist auf die Produktberichte und erläutert nochmals, dass der Haushalt für 2023 mit einem negativen Ergebnis von rund 9,0 Mio. € geplant war. Das tatsächliche negative Ergebnis beträgt knapp 4,0 Mio. € und ist damit erstmals seit über 10 Jahren negativ. Normalerweise müsste der Jahresverlust mit den Überschussrücklagen der vergangenen Jahre verrechnet werden. Es wird jedoch vorgeschlagen von der Sonderregelung im NKomVG Gebrauch zu machen: Der Jahresverlust wird als Sonderposition auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und die Überschussrücklage bleibt in voller Höhe bestehen. Diese Sonderposition ist sodann über die nächsten dreißig Jahre zu tilgen und die Überschussrücklage steht für die Planungen kommenden Haushaltsjahre in voller Höhe weiterhin zur Verfügung.

 

FDL Beneke schließt sich den Ausführungen von FDL Heinisch an und verdeutlicht nochmals, dass das ordentliche Ergebnis 2023 grundsätzlich im positiven Bereich liegt. Das negative Ergebnis ergibt sich aus der außerordentlichen Abschreibung des Klinikums Peine.


Beschluss:

 

a)      Der Jahresabschluss 2023 wird beschlossen.

b)      Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2023 in Höhe von 5.478.737,35 € wird mit dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses 2023 in Höhe von 9.332.066,68 € verrechnet. Der verbleibende Gesamtfehlbetrag in Höhe von 3.853.329,33 € ist gem. § 182 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 1 Nr. 1 NKomVG zum 31.12.2024 auf der Passivseite der Bilanz gesondert auszuweisen.

c)      Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

9

Nein-Stimmen:

 

0

Enthaltung/en:

 

0