Vorlage - 2025/028
Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | |
Mitwirkung Landrat: | zu a) und b): ja, zu c): nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | |
Relevanz | ||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | |
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | |
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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a) Der Jahresabschluss 2023 wird beschlossen.
b) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2023 in Höhe von 5.478.737,35 € wird mit dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses 2023 in Höhe von 9.332.066,68 € verrechnet. Der verbleibende Gesamtfehlbetrag in Höhe von 3.853.329,33 € ist gem. § 182 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 1 Nr. 1 NKomVG zum 31.12.2024 auf der Passivseite der Bilanz gesondert auszuweisen.
c) Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Inhaltsbeschreibung:
zu a):
Der beigefügte Jahresabschluss 2023 (Anlage 1) weist in der Ergebnisrechnung ein negatives Ergebnis in Höhe von rund 3,85 Mio. € aus. Damit liegt gegenüber der Planung aus dem Haushalt eine Verbesserung in Höhe von etwa 5,5 Mio. € vor.
In der Finanzrechnung beträgt der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit rund 12,1 Mio. € und verbessert sich damit um rund 18,1 Mio. € gegenüber der Planung.
Die Tilgungsleistungen in Höhe von rund 5,7 Mio. € konnten damit erbracht werden.
Die Liquiditätskredite lagen zum Stichtag 31.12.2023 wie bereits im Vorjahr unverändert bei rd. 4 Mio. €.
Das Rechnungsprüfungsamt hat im beigefügten Prüfbericht vom 13.02.2025 (Anlage 2) im Verhältnis zu den Gesamtbuchungen kaum Fehler festgestellt. Auf diese Feststellungen wird in der Stellungnahme vom selben Tag eingegangen (Anlage 3).
Das Rechnungsprüfungsamt hat zudem mit Bericht vom 05.03.2024 über die vorgenommene Belegprüfung für das Jahr 2023 berichtet. Auch hier sind lediglich wenige geringfügige Feststellungen getroffen worden. Der Bericht sowie die hiesige Stellungnahme vom 07.11.2024 sind als Anlagen 4 und 5 beigefügt.
Weiterhin erfolgte eine Prüfung zum Thema „Ordnungsgemäße Verwendung der dienstlichen Tankkarten für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor“. Der Bericht vom 15.10.2024 und die Stellungnahme vom 01.11.2024 sind als Anlage 6 und 7 beigefügt.
zu b):
Gemäß § 182 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 1 Nr. 1 NKomVG muss die Kommune sämtliche Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2022 bis 2025, die als Folge des Krieges in der Ukraine entstanden sind, im jeweiligen Folgejahr in ihrer Bilanz gesondert ausweisen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat in seinem Rundschreiben vom 17.10.2024 klargestellt, dass sämtliche Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2022 bis 2025 als Folge des Krieges in der Ukraine darzustellen und deshalb gemäß der o.g. Vorschrift in der Bilanz des Folgejahres gesondert auszuweisen sind. Hier ist der Fehlbetrag gemeint, der nach Verrechnung des Überschusses des ordentlichen Ergebnisses mit dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses verbleibt. Demnach ist der Gesamtfehlbetrag in Höhe von 3.853.329,33 € im Jahr 2025 der entsprechenden Bilanzposition zuzuführen.
zu c):
Sowohl im Rahmen der Belegprüfung 2023 als auch im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 sind keine wesentlichen Fehler festgestellt worden. Das Jahresergebnis weist zwar einen Fehlbetrag aus, schließt aber gegenüber der Planung positiv ab.
Gründe, die gegen eine Entlastung des Landrates sprechen könnten, sind daher nicht ersichtlich.
Ziele / Wirkungen:
Alle Organisationseinheiten des Landkreises sind über die Feststellungen in den Prüfberichten informiert worden, so dass zukünftige Fehler minimiert werden können und die Qualität der Aufgabenwahrnehmung weiter gesteigert wird.
Ressourceneinsatz:
Ein zusätzlicher Einsatz von Ressourcen ist hierfür nicht erforderlich.
Schlussfolgerung:
Da keine nennenswerten Fehler vorhanden sind und alle Maßnahmen ergriffen worden sind, zukünftige Fehler zu vermeiden, kann eine Entlastung des Landrates erfolgen.
Anlage 1 - Jahresabschluss 2023
Anlage 2 - RPA-Prüfbericht Abschluss 2023
Anlage 3 - Stellungnahme RPA-Prüfbericht Abschluss 2023
Anlage 4 - Zwischenbericht Belegprüfung 2023
Anlage 5 - Stellungnahme Zwischenbericht Belegprüfung 2023
Anlage 6 - Zwischenbericht zur Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der dienstlichen
Tankkarten für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor 2023
Anlage 7 - Stellungnahme Zwischenbericht zur Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung
der dienstlichen Tankkarten für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor 2023
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 - Jahresabschluss 2023 (4297 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - RPA-Prüfbericht Abschluss 2023 (981 KB) | |||
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3 | Anlage 3 - Stellungnahme RPA-Prüfbericht Abschluss 2023 (768 KB) | |||
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4 | Anlage 4 - Zwischenbericht Belegprüfung 2023 (899 KB) | |||
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5 | Anlage 5 - Stellungnahme Zwischenbericht Belegprüfung 2023 (772 KB) | |||
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6 | Anlage 6 - Zwischenbericht zur Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der dienstlichen Tankkarten (3087 KB) | |||
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7 | Anlage 7 - Stellungnahme Zwischenbericht zur Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der dienstlichen Tankkarten (301 KB) |