Auszug - Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
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Wortprotokoll |
Es erfolgt die Übergabe des Friedenslichts durch die Pfadfinder vom Stamm St. Andreas Gadenstedt an Landrat Henning Heiß. Ulrich Steckel vom VCP St. Andreas erklärt, dass das Friedenslicht in diesem Jahr nicht wie sonst in Betlehem neu entzündet werden konnte und man auf das in Österreich gehütete Friedenslicht des letzten Jahres zurückgreifen musste und äußert die Hoffnung, dass es nächstes Jahr wieder in Betlehem entzündet werden könne. Der Landrat nimmt das Friedenslicht entgegen, bedankt sich bei den Pfadfindern für ihr Engagement und bekräftigt den Wunsch, sie im kommenden Jahr wieder zu begrüßen.
Eine Bürgerin aus Equord meldet sich zu Wort. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaft befürchten, dass durch die mögliche Ansiedlung der Firma McCain der durch in Hämelerwald ansässige Unternehmen ohnehin schon starke Lastverkehr durch den Ort noch erheblich größere Ausmaße annimmt. Seit über 20 Jahren kämpfe das Dorf für die Einrichtung einer Tempo 30 Zone vor dem Kindergarten des Ortes, der direkt an der L413 liegt. Auf dem Fußgängerüberweg dort habe es bereits Unfälle mit Personenschaden gegeben. Auch nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung, die eine unkompliziertere Einrichtung von Tempo 30 vor Institutionen wie Schulen, Kindergärten und Senioreneinrichtungen ermöglicht, sei eine erneute Beantragung abermals nicht positiv beschieden worden. Was müsse noch passieren, damit auch in Equord eine Tempo 30 Zone eingerichtet würde?
Kreistagsvorsitzender Marotz bedankt sich bei der Einwohnerin für ihre Ausführungen und erklärt, dass der Landrat eine erneute rechtliche Prüfung der Sachlage zusichert.
Anm. d. Protokollführerin
Die Prüfung durch den zuständigen Fachdienst Straßenverkehr kam zu folgendem Ergebnis:
In den vergangenen Jahren wurden mehrfach Anträge auf die Anordnung einer innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im unmittelbaren Bereich der an der Hämelerwalder Straße (L413) gelegenen Kindertagesstätte in Equord gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO eingereicht. Alle Prüfungen kamen zu dem Ergebnis, dass eine Anordnung der gewünschten Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der damals geltenden Rechtslage und fehlender Voraussetzungen nicht erfolgen konnte.
Vor der Kindertagesstätte befindet sich ein Dorfgemeinschaftshaus mit Parkplatz. Direkt davor verläuft eine einspurige Fahrbahn, es schließt sich ein Gehweg an. Ein direkter Zugang zur Kindertagesstätte, wie ihn die StVO für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h fordert, besteht in diesem Bereich nicht. Bereits 2017 und 2023 wurden die entsprechenden Anträge daher abgelehnt.
Da sich seitdem weder rechtliche noch bauliche Veränderungen ergeben haben, kann dem Wunsch auf Reduzierung der Geschwindigkeit auch nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Oktober 2024 derzeit nicht entsprochen werden. Zwar ermöglichen diese Änderungen eine teilweise unkomplizierte Anordnung solcher innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen, jedoch bleibt die Voraussetzung eines unmittelbaren Zugangs zur entsprechenden Einrichtung bestehen. Dieses Kriterium ist nach wie vor nicht erfüllt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.