Protokollinformationen sind noch vorläufig! - EU-Vogelschutzgebiet V 50 und Naturschutzgebiet BR 044 "Lengeder Teiche" - neue Schutzgebietsverordnung
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Wortprotokoll |
Frau Wemmel erläutert die Ausgangssituation zum Erlass der hier genannten Verordnung.
Frau Maurer-Lambertz bittet um Informationen, ob die bisherigen Schutzmaßnahmen zweckdienlich waren? Sie bittet um Darstellung, ob eine Evaluierung der bisherigen Schutzmaßnahmen stattgefunden hat und wenn ja, um Darstellung der Erkenntnisse. Die Antwort soll über das Protokoll erfolgen.
Ergänzung zum Protokoll:
Die aktuell noch gültige Schutzverordnung für das NSG Lengeder Teiche (BR 44) stammt aus dem Jahr 1982. Wie bei allen Schutzverordnungen aus dieser Zeit waren die Regelungen sehr allgemein gehalten. Das führte in der Praxis zu Problemen im Vollzug, da viele Formulierungen durchaus interpretationsfähig waren. Eine systematische Evaluation hat aber nicht stattgefunden.
Herr Hansmann erklärt dazu, dass der Schutzzweck klar definiert sei und sich mit der neuen Verordnung nicht verändert habe. Für die Erreichung des Schutzzweckes sind die Managementpläne maßgeblich, hier wird man in Zukunft verstärkt auf den Wasserhaushalt dieses Gebietes schauen müssen.
Es bestehen keine weiteren Fragen.