Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Kosten der Schülerbeförderung bei Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler inklusive der Oberstufe mit einem Deutschlandticket
|
Wortprotokoll |
Frau EKR’in Conrady nimmt Bezug auf die Vorlage 2024/117 und stellt fest, dass der Schulträger für die Schülerbeförderung zuständig sei und hierbei die günstigste Variante zu wählen hätte – dieses Jahr sei es das D-Ticket. Herr Kolwe erwidert, dass durch das D-Ticket die Kosten für Klassenfahrten und außerschulische Aktivitäten für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler geringer ausfallen würden und die Oberstufenschüler 30,00 € für Ihre Fahrkarte eigenständig zahlen müssten, was aus seiner Sicht ungerecht sei. Frau EKR’in Conrady verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsgrundlage und gibt zu bedenken, dass für über die Schülerbeförderung hinausgehende Fahrten und Bedarfe nicht der Schulwegkostenträger zuständig sei und dafür nicht aufkommen könne. Hier wäre der Bund oder das Land ggfs in der Verantwortung.