Vorlage - 2024/117
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 540.078€/506.219 € € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Inhaltsbeschreibung:
Zum Start des Schuljahres 2024/2025 wurde die bisherige Sammelschülerzeitkarte (SSZK) durch das Deutschlandticket (D-Ticket) abgelöst. Die Satzung „Schülerbeförderung im Landkreis Peine“ hat sich nicht geändert, sodass die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt einer Fahrkarte (SSZK oder D-Ticket) unverändert geblieben sind.
Die Umstellung von der SSZK auf das D-Ticket führt zu einem hohen Beschwerdeaufkommen seitens der Eltern nicht anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schülern, die eine Ungleichbehandlung ihrer Kinder sehen, da diesen die über die Schülerbeförderung hinausgehenden Vorteile des D-Tickets nicht zugutekommen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Kosten auf den Landkreis Peine als Träger der Schülerbeförderung zukommen würden, würde alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule im Landkreis Peine besuchen, eine Fahrkarte erhalten.
Nach Auswertung der hier eingesetzten Software besuchen 14.941 SuS (Stand 20.08.24) die Grundschulen und weiterführende Schulen im Gebiet des Landkreises Peine. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind hier nicht enthalten.
Derzeit berechtigt sind 6.990 Schülerinnen und Schüler (SuS), dies entspricht monatlichen Kosten in Höhe von 342.510 €.
Die Winterkarte erhalten weitere 691 SuS; für die Monate November – März kommen damit 33.859 € / Monat hinzu.
Würden diese SuS die Fahrkarte dauerhaft erhalten, würden je Monat insgesamt 376.369€ anfallen.
7.260 SuS haben keinen Anspruch auf Ausstellung einer Fahrkarte bzw. Winterkarte oder werden im freigestellten Schülerverkehr befördert. Sofern diesen Schülerinnen und Schülern jeweils eine Fahrkarte ausgestellt werden würde, würden zusätzliche monatliche Kosten in Höhe von 355.740 € aufzubringen sein.
Für den Oberstufenbereich (Sekundarbereich II) müssen die Zahlen der Schülerstatistik des Schuljahres 2023/2024 herangezogen werden. Die aktuellen Zahlen liegen noch nicht vor. Im Schuljahr 2023/2024 besuchten 1.712 Schülerinnen und Schüler den Sekundarbereich II an den Gymnasien bzw. IGS’en. Es würden monatlich zusätzlich 83.888 € zu leisten sein.
An der BBS gab es in dem abgelaufenen Schuljahr 1.614 SuS, laut der Auswertung aus dem hiesigen Programm gibt es im Moment 255 SuS, die berechtigt sind, eine Fahrkarte zu erhalten. Wenn auch diesen SuS Fahrkarten ausgestellt werden sollen, würden weitere 66.591€ an monatlichen Kosten anfallen.
Zusammenfassend sähe es wie folgt aus:
- Anspruchsberechtigte SuS: 342.510€
- Winterfahrkarte: 33.859€
- Berücksichtigung aller SuS der Grundschulen und
weiterführenden Schulen: 355.740€
- Karten für Sek.II-Bereich: 83.888€
- Karten für BBS-Schülerinnen/Schüler: 66.591€
Kosten gesamt monatlich: 882.588€
davon ohne rechtlichen Grund (Monate April – Oktober): 540.078€
bzw. November – März (ohne Winterfahrkarte): 506.219€
Ziele / Wirkungen:
Schaffung gleicher Beförderungsbedingungen durch Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler im Landkreis Peine mit einem Deutschlandticket
Ressourceneinsatz:
Es entstehen monatlich nicht unerhebliche zusätzliche Kosten von 506.219€ - 540.078€
Prävention/Nachhaltigkeit bzw. Klima-/ Umwelt-/ Naturschutz:
Es wäre möglich, dass die Schülerinnen und Schüler durch den Erhalt des D-Tickets vermehrt an die Nutzung des ÖPNV herangeführt werden und dadurch auch zukünftig den ÖPNV intensiver nutzen.
Schlussfolgerung:
Durch die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler im Landkreis Peine mit einem D-Ticket würden einheitliche Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden. Fraglich ist jedoch, ob die Fahrkarten vorrangig für den Weg zu Schule genutzt würden oder für Fahrten während der Freizeit. Zudem würde diese Maßnahme erhebliche Mehrkosten auslösen.
Der Wunsch ist nachvollziehbar, viele Schülerinnen und Schüler würden das D-Ticket aber eher für Fahrten nach Schulschluss und an den Wochenenden nutzen. Insbesondere die Fahrten in der freigestellten Schülerbeförderung könnten nicht minimiert werden, da es sich zum Teil um Fahrten aufgrund medizinischer Notwendigkeit handelt oder weil es keine zumutbare Beförderung gibt.
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