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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Rettungsdienst: Sachstand Einführung Gemeindenotfallsanitäter  

10. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 03.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2024/060 Rettungsdienst: Sachstand Einführung Gemeindenotfallsanitäter
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
 
Wortprotokoll

EKRin Conrady berichtet zu dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2022 zur Einführung eines Gemeindenotfallsanitäters, dass sich das neue Rettungsdienstgesetz mit dem SchwerpunktTelenotfallmedizin“ immer noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Auf Nachfrage des Landkreises Peine bezüglich des Gemeindenotfallsanitäters hat das MI gebeten, noch abzuwarten bis eine gesetzliche Grundlage geschaffen ist. Bisher ist noch keine finale Regelung für den Gemeindenotfallsanitäter in Aussicht, da die Finanzierung über die Krankenkassen nicht geklärt ist. Dies führt voraussichtlich dazu, dass diese Möglichkeit nicht so in das Gesetz aufgenommen wird. Sie führt aus, dass bereits Gespräche mit Herrn Voges, dem ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes, gehrt wurden. Dieser hätte die Einführung eines Gemeindenotfallsanitäters vor einigen Jahren sehr begrüßt, jedoch würden auf Grund des aktuellen Fachkräftemangels, selbst bei einer Finanzierung durch den Landkreis Peine, diejenigen, die dann den Posten des Gemeindenotfallsanitäters ausüben, dem Rettungsdienst verloren gehen. Zusammenfassend betont EKRin Conrady, dass man noch auf die Verabschiedung der endgültigen gesetzlichen Regelung wartet und danach abschließend auf den Antrag zurückkommen wird.

KTA Falk betont, dass die Telenotfallmedizin die Notärzte aber nicht den Rettungsdienst entlasten wird. Die Notärzte wurden bereits durch das Notfallsanitätergesetz entlastet. Durch die Entscheidung des Landkreises, die Ansiedelung von Hausärzten zu fördern, werden die Hausärzte entlastet. Die Bereiche Pflege und Rettungsdienst werden bisher nicht entlastet. Er spricht von einem „politischen Loch“. Weiterhin fügt er bezüglich des Personalmangels hinzu, dass die Leute zur Salzgitter AG und zu Volkswagen wechseln und es seiner Meinung nach besser ist, die Leute als Gemeindenotfallsanitäter zu gewinnen als sie gänzlich zu verlieren.

KTA Reimers berichtet über Informationen der Krankenkassen über die Patientenvertretung Niedersachsen, dass dort wo Modellprojekte angesiedelt sind, die Menschen größeren Schaden nehmen, da der Rettungsdienst zu spät kommt oder zu spät beordert wird. Nach Auswertung der Krankenkassen wäre bei dem Modellprojekt also nicht „alles schön“.

EKRin Conrady erläutert, dass sich die Modellregionen noch auf den Modellcharakter beziehen können. Für weitere Modellprojekte gibt es laut der Stellungnahme des MI noch keine gesetzliche Grundlage. Die Telenotfallmedizin ist zur Entlastung der Notärzte gedacht. Der Telemediziner soll über den Rettungswagen zugeschaltet werden und entscheiden, was gemacht werden soll, damit die Notärzte nicht zu Bagatellverletzungen gerufen werden. Die Gemeindenotfallsanitäter können den Rettungsdienst dahingehend entlasten, dass sie vor Ort ihre Meinung bei geringfügigen Schmerzen abgeben und schließlich feststellen, ob ein Rettungsdienst wirklich notwendig ist oder ob man bis zum nächsten Montag abwarten kann.

KTA Reimers antwortet darauf, dass die Krankenkassen ausgewertet haben, dass ein zwischengeschalteter Notfallsanitäter bei einem Notfall zu einem Zuspätkommen führt. Das Nutzen des Rettungsdienstes bei Bagatellen führt sie auf die fehlenden Möglichkeiten zurück, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bestimmten Uhrzeiten zum Beispiel Krankenhäuser zu erreichen. Die ihr vorliegenden Auswertungen der Krankenkassen sind nicht so positiv, wie man es vermuten würde.

KTA Falk entgegnet darauf, dass alles was er dazu gelesen hat, durchweg positiv war. Auf die Bitte von KTA Falk, die angesprochenen Auswertungen und Daten zur Verfügung zu stellen, antwortet KTA Reimers, dass sie dies als Mitglied der Patientenvertretung nicht darf.

KTA Falk bringt noch an, dass die Ausbildung des Notfallsanitäters sehr komplex ist, um diese ärztlichen Aufgaben zu übernehmen und so auch im Notfall das Leben retten können.

KTA Schmidt fragt, was der Unterschied zwischen den Gemeindenotfallsanitätern und den mobilen Rettern ist.

Frau Conrady erklärt, dass die mobilen Retter Menschen sind, welche über das Handy benachrichtigt werden, da sie in der Nähe des Notfalls sind und dann sehr kurzfristig erste lebensrettende Maßnahmen einleiten können bis ein Rettungsdienst kommt. Die mobilen Retter handeln ehrenamtlich, während ein Gemeindenotfallsanitäter hauptberuflich tätig ist.

KTA Falk ergänzt hierzu, dass es sich bei den mobilen Rettern um Laien handelt, die erste Maßnahmen wie Wiederbelebung durchführen können, wenn es auf jede Minute ankommt. Es können Leute sein, die in einer Ausbildung mit Erster Hilfe zu tun hatten, wie z. B. Feuerwehrmänner. Der Gemeindenotfallsanitäter wäre eine Fachkraft, die sich nicht um Schwerstverletzte kümmert, sondern z. B. handelt, wenn Personen sonntags wegen Husten, Schnupfen, Heiserkeit den Rettungsdienst anrufen und lediglich Halsschmerztabletten benötigen.