Inhalt

Vorlage - 2024/060  

Betreff: Rettungsdienst: Sachstand Einführung Gemeindenotfallsanitäter
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Kenntnisnahme
03.06.2024 
10. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Kenntnisnahme

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Gruppe SPD-Grüne - Gemeindenotfallsanitäter  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Mit dem Antrag der Gruppe SPD und Bündnis90/DieGrünen wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und wie das Modell „Gemeindenotfallsanitäter“ oder ein ähnliches Modell im Landkreis Peine umgesetzt werden könnte. Über den Fortschritt der Prüfung soll dem Kreistag/Kreisausschuss über den Fachausschuss berichtet werden.

 

Hierzu wurde bereits in den vergangenen Sitzungen des AGVF berichtet. Seitens des Landkreis wurde Kontakt mit dem zuständigen Referat des Innenminsteriums aufgenommen mit der Bitte um Mitteilung über den aktuellen Sachstand der dortigen Rechtsauffassung zu dem Projekt, insbesondere die Einführung eines entsprechenden Pilotprojektes im Sinne von § 18 a Nds. Rettungsdienstgesetz (NRettDG).

 

Hierzu hat das MI seinerzeit wie folgt Stellung genommen:

 

Bezüglich Ihrer Anfrage nach meiner Positionierung zu einem möglichen Antrag nach § 18a NRettDG darf ich zunächst darauf hinweisen, dass das „Gemeindenotfallsanitäter-Pilotprojekt“ der Landkreise Ammerland, Cloppenburg und Vechta und der Stadt Oldenburg von allen am Projekt Beteiligten positiv beurteilt wird. Leider ist der Gemeindenotfallsanitäter rechtlich bisher weder bundesgesetzlich noch im NRettDG rechtlich verankert (trotz einer Initiative des MI).

 

 

Da der Gemeindenotfallsanitäter jedoch nicht nur Hilfeleistungen im Rettungsdienst, sondern sektorenübergreifende Hilfeleistungen erbringt, versuchen das Sozialministerium und mein Haus derzeit in gemeinsamen Gesprächen mit den beteiligten Verbänden und Organisationen (u.a. auch der KVN) die rechtlichen, finanziellen, fachlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einer etwaigen ggf. flächendeckenden Einführung eines Gemeindenotfallsanitäters auszuloten. 

 

Vor dem Hintergrund der in § 18a Abs. 1 und 2 NRettDG genannten Voraussetzungen sollte das beabsichtigte Projekt des Landkreises Peine „keine Kopie“ des Pilotprojekts der drei Landkreise und der Stadt Oldenburg sein, sondern müsste darlegen, durch welches geänderte Konzept welche neuen Kenntnisse erwartet werden.

 

Sollte dies jedoch zurzeit nicht möglich sein, würde ich Sie bitten, zunächst die weiteren Gespräche des Landes mit den Vertretern der Verbände und Organisationen abzuwarten.

 

Da seitens des Landes der dringende Bedarf gesehen wird, Druck vom Rettungsdienst und seinen kommunalen Trägern zu nehmen, kann ich Ihnen versichern, dass Ihr Anliegen hier auf großes Verständnis stösst.“

 

Nach wie vor sind an die Einführung des Systems Gemeindenotfallssanitäter noch diverse nicht geklärte Bedingungen geknüpft. Diese stehen der beantragten Einführung eines solchen Pilotprojektes aktuell weiterhin entgegen.

 

Parallel dazu wird derzeit auch die Einführung der sog. „Telenotfallmedizin“ als zusätzliche Variante zu der Option „Notfallsanitäter“ geprüft und ist bereits in die geplante Novellierung des NRettDG implementiert.

Von daher wird die abschließende Prüfung des o. Antrages zunächst zurückgestellt, bis eine eine entsprechende gesetzliche Regelung zu der gesamten Thematik ergangen ist und somit eine rechtssichere Entscheidung getroffen werden kann. Die Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes mit dem Schwerpunkt zur Regelung der Telenotfallmedizin - befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren.

 

Hinweis zu einer möglichen Finanzierung außerhalb des gesetzlichen Rahmens:

Wie oben dargestellt ist das System Gemeindenotfallsanitäter keine Einrichtung des Rettungsdienstes nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG). Daher ist derzeit eine Refinanzierung über die regulären Rettungsdienst-Entgelte nicht möglich. Auch die Anwendung des §18a NRettDG (Experimentierklausel) kann nicht erfolgen, da die Kostenträger (KT) dieses als Projekt schon einmal finanziert haben.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

entfällt

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:
entfällt


Antrag der Gruppe SPD-Grüne - Gemeindenotfallsanitäter

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Gruppe SPD-Grüne - Gemeindenotfallsanitäter (823 KB)