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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Radverkehrskonzept Landkreis Peine  

10. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2024/054 Radverkehrskonzept Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Digitalisierung und Infrastrukturprojekte Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schacht leitet das Thema ein und führt den bisherigen chronologischen Ablauf zur Konzeptentwicklung auf. Frau Prahlow (Planungsbüro PGV-Alrutz) und Frau Krause (Planungsbüro plan & rat) stellen ihre gemeinsame Präsentation zum Radverkehrskonzept im Landkreis Peine vor. Die aktuelle Version wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Herr Könnecker bemängelt, dass er als Empfänger von konventionellen Unterlagen die Präsentation per Post nicht erhalten habe.

 

Herr KRB Mews betont, dass die erarbeiteten Vorschläge nicht exakt beschlossen werden müssen, sondern lediglich eine Diskussions-/ Entscheidungsgrundlage bieten.

Auf Nachfrage erklärt Frau Krause, dass die Fahrrad-Ladestationen am Rathaus Edemissen ein Komfort-Angebot darstellen, wichtig sind Standorte an touristischen Serviceeinrichtungen. Eine Information zur Auslastung und Nutzung solcher Ladestationen im Landkreis Peine gibt es nicht.

Herr Schacht erklärt, dass das Konzept baulastübergreifend aufgestellt ist, d.h. von den geschätzten Gesamtkosten i. H. v. ca. 84,3 Mio. € entfallen etwa 23,5 Mio. € auf die Kreisstraßen des Landkreises Peine, sofern alle genannten Maßnahmen umgesetzt würden. Förderprogramme und mittel sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

 

Herr Wilke möchte wissen, wie realistisch die Umsetzung von Maßnahmen ist, wenn eine Straße zwei verschiedene Kommunen betrifft (hier am Beispiel L473 Timmerlaher Straße von Groß Gleidingen nach Braunschweig), weil sich die Kosten geteilt werden müssen und ob die Gemeinde Vechelde beispielsweise schon involviert ist.

 

Die kreisangehörigen Gemeinden waren sowohl im Lenkungskreis als auch in der Beteiligungsabfrage für die Maßnahmen eingebunden. Jede Gemeinde konnte hier die Maßnahmen prüfen und hat eine Rückmeldung dazu gegeben.

Frau Prahlow erklärt, dass es sich bei dem angeführten Beispiel um eine Landesstraße handelt und daher das Land zuständig ist. Die Baulastträgerschaft wird durch die Konzeption nicht geändert. Die Niedersächs. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr war im ersten Lenkungskreis ebenfalls anwesend. Viele der Strecken sowie die Übergänge in die Nachbarkommunen sind bereits im regionalen Konzept enthalten, für das mehrfach Lenkungskreise mit den regionsangehörigen Kommunen stattgefunden haben. Mit diesen erfolgte dann eine Priorisierung der Strecken.

Das Konzept ist auch nicht verpflichtend für die Umsetzung, sondern lediglich eine Empfehlung für die weitere Betrachtung. Das Land Niedersachsen ist hier zwar nicht so schnell und innovativ, allerdings ist die Aufnahme solcher Maßnahmen wichtig, um die Prioritäten für das Landesprogramm festlegen zu können.

 

Herr KRB Mews unterstreicht noch einmal, dass es sich hierbei um eine Konzeption handelt, die versucht, alle Rahmenbedingungen der verschiedenen Baulastträger zu berücksichtigen. Eine Verbindlichkeit kann durch dieses Konzept für die kreisangehörigen Gemeinden nicht vorgegeben werden. Es wird den Gemeinden zur Verfügung gestellt und daraufhin müssen diese Gemeinden zunächst einmal die entsprechenden Beschlüsse in den Gremien fassen. Es kann dabei allerdings auch andere Betrachtungsweisen geben, daher handelt es sich um eine Handlungsempfehlung.

 

Momentan befindet sich das Projekt in einer Vorphase der Grundlagenermittlung, deshalb gibt es noch keine weiteren Verfahrensfestlegungen. Zunächst muss also die Frage nach dem „ob“ geklärt werden, bevor eine weitergehende Fragestellung nach dem „wie“ diskutiert werden kann.

 

Herr KRB Mews schlägt vor, keine Abstimmung zu dieser Beschlussvorlage vorzunehmen, sondern die Vorlage lediglich zur Kenntnis zu nehmen, da das Thema zunächst in den Fraktionen sowie auch in den Gemeinden beraten werden muss. Gegebenenfalls ist ein weiterer Erörterungsbedarf mit der Verwaltung im Anschluss noch möglich.

 

Die Beratung geht dennoch laut Beratungsfolge im Kreisausschuss weiter und anschließend in die Entscheidung im Kreistag. Ein Verbindlichkeitscharakter wird somit erst bei der Abstimmung im Kreistag entwickelt.

 

Frau Riedel-Kielhorn stellt formal den Antrag, die Beschlussvorlage lediglich zur Kenntnis zu nehmen und ohne Beschlussfassung in die Beratung im Kreisausschuss weiterzugeben.


Beschluss:

Das vorliegende Radverkehrskonzept des Landkreises Peine wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

 

Ja-Stimmen: 8

 

 

Nein-Stimmen: 1

 

 

Enthaltung/en: 1