Auszug - Prüfung der Rechnungs- und Kassengeschäfte des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen e.V. (KAV Niedersachsen)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
a) Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Peine übernimmt
entsprechend § 155 Abs. 2 NKomVG die Prüfung der Rechnungs- und
Kassengeschäfte für den Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen e.V.
(KAV Niedersachsen) ab dem Jahresabschluss 2023.
b) Für die in Rechnung zu stellenden Kosten der Prüfung wird die „Satzung des
Landkreises Peine über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit seines
Rechnungsprüfungsamtes“ in der jeweils gültigen Fassung angewendet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 46 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
| - |