Inhalt

Auszug - Maßnahmen der Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnung, Immobilienwirtschaftsbetrieb und zentrale Vergabestelle zur Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept   

8. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:06 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2023/152 Maßnahmen der Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnung, Immobilienwirtschaftsbetrieb und zentrale Vergabestelle zur Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Heinisch erläutert die Bedeutung der Anlagen zu der Beschlussvorlage. Anlage 1 bersicht über die bereits umgesetzten Maßnahmen) beinhaltet eine Aufstellung der Einsparmaßnahmen, die bereits im Haushaltsentwurf eingearbeitet wurden. In Anlage 3 (Gesamtübersicht über die nicht auf Gesetz beruhenden Leistungen) sind die freiwilligen Leistungen der Verwaltung gelistet. Auch bei Streichung aller dieser Leistungen, bestünde ein Defizit von ca. 10 Mio. €. Ein ausgeglichener Haushalt ist bei dieser akuten Situation in den nächsten drei Jahren nicht zu erwarten dies ist nicht zu schaffen, wenn die Finanzausstattung der Kommunen nicht besser wird. Ziel kann momentan nur sein, den Haushalt genehmigungsfähig zu bekommen. Die Anlage 2 (Haushaltssicherung Vorschläge der Verwaltung) zeigt die Einsparvorschläge der Verwaltung aus den im Ausschuss vertretenen Fachdiensten. Diese ist nicht abschließend und kann seitens der Politik ergänzend werden. Ob die genannten Maßnahmen für einen genehmigungsfähigen Haushalt ausreichend sind, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.

Dazu folgt ein gemeinsamer Termin von Fachdienst Finanzen und dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport.

Eine kurzfristige Lösung für die Haushaltskonsolidierung wird nicht möglich sein.

 

Herr KRB Mews ergänzt, dass nur wenige Kommunen in Niedersachsen einen ausgeglichenen Haushalt haben. Das Land Niedersachsen kommt zu einem solchen. Er geht von einer Genehmigung des Haushalts durch das Ministerium aus.

Außerdem betont er, bei beabsichtigten Einsparungen in Bezug auf freiwillige Leistungen auch immer die Sinnhaftigkeit und Folgen zu hinterfragen, wie zum Beispiel beim Betrieb der Fahrzeugflotte beim Bauhof oder Winterdienst.

 

Es wurden Diskussionen über die in Anlage 2 genannten Einsparpotenziale geführt.

Die Maßnahmen Nr. 6 bis 13 (Aussetzung Neubau Radwege) beinhalten kein Ranking.

 

Betreffend Maßnahme Nr. 1 (Eingreifkonzept „Umgang mit Schottergärten“ Reduzierung von Stellen) sieht die Verwaltung keinen Grund, auf beide der zwei geplanten Stellen zu verzichten.

 

Auf die Nachfrage, ob sich die Temperatursenkung in Hallenbädern gemäß Maßnahme Nr. 3 (Beibehaltung der Temperaturstandards in Hallenbädern) nicht negativ auf Kinder- und Babyschwimmen auswirkt, antwortet Herr Schrader, dass die Festlegung der Temperaturen nicht willkürlich erfolgt. Diese sind für den Schulsport vorgegeben und wurden an diesen Vorgaben angepasst.

 

Beim Babyschwimmen müssten Temperaturen zwischen 34° und 36°C vorhanden sein, welche gesundheitsschädlich für den Schulsport sind. Somit liegt zwar ein Interessenkonflikt mit anderen Nutzergruppen vor, jedoch wurden die Hallenbäder hauptsächlich für den Schulsport zur Verfügung gestellt und werden daher im Temperaturniveau angepasst.

 

Herr KTA Wilke möchte gern wissen, wie hoch die Einsparung hierdurch ausfällt.

Herr Schrader erklärt, dass im Hallenbad Vechelde dabei ca. 20 % an Kosten eingespart werden konnten, die sich aus der Beheizung von Wasser und Luft sowie den Entfeuchtungsanlagen ergeben.

Eine monetäre Darstellung wird Herr Schrader nochmals prüfen.

 

Bei einer Veräerung der Liegenschaft am Eixer See gemäß Maßnahme Nr. 4 (Verkauf Gastronomiegebäude Eixer See)re vieles von der Vertragsgestaltung abhängig, wie zum Beispiel der Zugang zum Badestrand und welche Teile vom Eixer See (Gastronomiegebäude, Seegrundstück etc.) von der Veräerung betroffen sind. Die DLRG wird dort weiterhin ansässig bleiben.

 

Frau Fries erläutert das Verfahren zur Maßnahme Nr. 5 (Verzicht auf Veröffentlichung von Ausschreibungen in Tageszeitungen) und das vorliegende Einsparpotenzial.

 

Herr KRB Mews informiert über die Personalkostensituation in der Klimaschutzagentur. Es gibt derzeit drei geförderte Stellen, bei denen der Landkreis Peine einen Eigenanteil von 30 % trägt und 70 % gefördert werden. Insgesamt sind laut Frau Pfeiffer 5 Personen auf 3,75 Stellen verortet, wobei derzeit noch eine Stelle vakant ist.

 

Herr Heinisch berichtet, dass von den in Anlage 3 in Punkt 43 genannten 820.000 € geplanten Aufwendungen r die Klimaschutzagentur im Jahr 2024 etwa 750.000 € Personalkosten sind. Hierbei sind jedoch auch die Erträge der Förderung in Höhe von 180.000 € als Gegenfinanzierung zu berücksichtigen. Weiterhin verursacht die Klimaschutzagentur Sachkosten in Höhe von 190.000 €.

Frau Pfeiffer ergänzt, dass in 2024 zwei weitere Stellen geschaffen werden, die vom Land Niedersachsen gänzlich gegenfinanziert werden.

 

Herr KTA Belte betont die Wichtigkeit der Kommunikation zwischen Landkreis Peine und Stadt Peine in Bezug auf die Thematik „Eixer See“.

 

Herr KRB Mews weist darauf hin, dass die Anlagen 1-3 zunächst nur die erste Bewertung umfasst, weitergehende Beratungen allerdings notwendig werden.

Eine Änderung/Minderung der Pflichtaufgaben hinsichtlich Qualitätsstandards wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen.

 

Es wurde sich darauf geeinigt, keinen Beschluss zu der Vorlage zu fassen.

Damit wurde die Vorlage ohne Votum behandelt. 


Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, den Empfehlungen der Verwaltung hinsichtlich der durch die Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnung, Immobilienwirtschaftsbetrieb und der zentralen Vergabestelle vorgeschlagenen Haushaltssicherungsmaßnahmen zu folgen.

 

Die zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen sollen in das zu erstellende Haushaltssicherungskonzept aufgenommen werden.


Ein Beschluss wurde nicht herbeigeführt.