Vorlage - 2023/152
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, den Empfehlungen der Verwaltung hinsichtlich der durch die Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnung, Immobilienwirtschaftsbetrieb und der zentralen Vergabestelle vorgeschlagenen Haushaltssicherungsmaßnahmen zu folgen.
Die zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen sollen in das zu erstellende Haushaltssicherungskonzept aufgenommen werden.
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 110 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) haben Kommunen ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stete Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune gewährleistet ist, Fehlbeträge abgebaut werden und eine Überschuldung vermieden wird.
Nach § 23 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune in der Regel nur anzunehmen, wenn u.a. der Haushaltsausgleich des Haushaltsjahres erreicht ist, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ausgeglichen ist und Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen für die Beteiligungsgesellschaften entweder im Haushalt oder in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung oder aus den Rücklagen gedeckt werden können.
Mit einem derzeit geplanten Fehlbetrag für das Jahr 2024 von rd. 34 Mio. € und dem momentanen Stand der mittelfristigen Planung sind all diese Voraussetzungen zurzeit nicht erfüllt, sodass die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Peine durch die Kommunalaufsichtsbehörde in Frage gestellt werden könnte.
Sofern, wie im Jahr 2024 beim Landkreis Peine der Fall, ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ist gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Es dient der Umsetzung der normierten Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und ist u.a. für die Kommunalaufsicht erforderlich, um eine geordnete Haushaltswirtschaft feststellen zu können.
Im Haushaltssicherungskonzept sind die Ausgangslage, die Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und die vorgesehene Beseitigung zu beschreiben. Das Haushaltssicherungskonzept soll die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten. Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat in seinen „Hinweisen zur Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten und –berichten“ (RdErl. d. MI v. 17.09.2019, HSK-Erlass) das Ziel definiert, den Haushaltsausgleich innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Planung, also bis zum Jahr 2027, wieder zu erreichen.
Selbst unter größter Anstrengung wird es in der Kürze der Zeit bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nicht möglich sein, derart umfangreiche Maßnahmen zur Haushaltssicherung zu definieren und umzusetzen, dass ein Haushaltsausgleich im Jahr 2024 erreicht wird. Ebenso wenig kann eine Aussage darüber getroffen werden, wann ein Haushaltsausgleich möglich sein wird. Eine Kompensation eines solchen Defizits mit Haushaltssicherungsmaßnahmen ist gerade unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen und den damit verbundenen finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen sowie den zum Teil äußerst unsicheren Plandaten für die Zukunft schlichtweg nicht möglich.
Dennoch oder gerade deshalb ist es ratsam, sämtliche Erträge/Einzahlungen bzw. Aufwendungen/Auszahlungen zu überprüfen und mit Blick auf die nachfolgenden Generationen ein besonderes Augenmerk auf die Sparsamkeit zu legen. Hierbei handelt es sich um einen über mehrere Jahre andauernden Prozess.
Nach Mittelanmeldung durch die Fachdienste Anfang September 2023 betrug das erwartete Defizit rd. 43,2 Mio. €. Durch Einsparvorgaben der Verwaltungsführung wurde dieser Betrag auf mittlerweile rd. 34 Mio. € gesenkt. Mit diesem Fehlbetrag wurde der Haushaltsentwurf in der Kreistagssitzung am 11.10.2023 in die politischen Beratungen eingebracht. Eine Übersicht über die bereits umgesetzten Maßnahmen befindet sich in der Anlage 1.
Ende September wurden zudem alle Dezernate, Fachdienste und Organisationseinheiten durch die Verwaltungsführung aufgefordert, aus ihrer Sicht alle nicht auf Gesetz beruhenden Leistungen (freiwillige Leistungen) kritisch auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen. Zudem sollte bei pflichtigen Verwaltungsaufgaben eingeschätzt werden, ob die derzeitige Quantität und Qualität der Aufgabenwahrnehmung noch notwendig ist. Darüber sollten auch die Möglichkeiten der Ertragsverbesserung untersucht und aufgezeigt werden. Letztendlich sollten auch die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen erneut auf ihre unbedingte Notwendigkeit in den nächsten Jahren überprüft werden.
Ziel dieser Aufforderung war es, der Verwaltungsführung weitere Vorschläge zur Haushaltssicherung vorzulegen. Diese wurden in der Tabelle „Haushaltssicherung – Vorschläge der Verwaltung“ (Anlage 2) zusammengetragen und werden der Politik im Rahmen der Gremiensitzungen nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung hat versucht, zu jeder einzelnen Maßnahme eine begründete Empfehlung (Umsetzung/keine Umsetzung im Rahmen der Haushaltssicherung) abzugeben, und schlägt mit dieser Vorlage vor, diesen folgen und die zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen in das zu erstellende Haushaltssicherungskonzept aufzunehmen.
Wie der Anlage 2 zu entnehmen ist, gibt die Verwaltung zu vereinzelten Maßnahmen keine Empfehlung ab. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um freiwillige Leistungen, die laut den Vorgaben des Runderlasses des MI kritisch zu hinterfragen sind und gegenüber diesem ggfs. auch zu begründen sind. Die Entscheidung über Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, obliegt grundsätzlich dem Kreistag. Daher ist die Entscheidung, ob die finanziell möglichen Einsparmöglichkeiten in das zu erstellende Haushaltssicherungskonzept aufgenommen werden, durch die politischen Gremien zu treffen.
Selbstverständlich können und sollen durch die Politik weitere Einsparvorschläge eingebracht und diskutiert werden. Ergänzend hierzu wird in der Anlage 3 die Gesamtübersicht über die nicht auf Gesetz beruhenden Leistungen (Stand: 11.10.2023) des gesamten Landkreises zur Kenntnis gegeben, die der Kommunalaufsicht zusammen mit dem Genehmigungsantrag und dem Haushaltssicherungskonzept vorzulegen ist. Die Verwaltung hat bei ihrer bisherigen Vorgehensweise davon abgesehen, „freiwillige Bereiche“ komplett zur Diskussion zu stellen, sondern auch in diesen Bereichen einzelne Einsparmöglichkeiten unterbreitet. Sollte sich die finanzielle Lage in den nächsten Jahren nicht gravierend ändern, könnte es jedoch notwendig werden.
Für Fragestellungen oder weitere gewünschte Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen stehen während der Fachausschusssitzung die jeweiligen Budgetveranwortlichen zur Verfügung.
Sollte die Thematik nicht abschließend beraten werden können, ist es möglicherweise erforderlich, dass der Fachausschuss erneut zusammentritt. Es ist weiterhin geplant, den Haushaltsbeschluss am 20.12.2023 herbeizuführen.
Anlage 1 - Übersicht über die bereits umgesetzten Maßnahmen
Anlage 2 - ABL - Haushaltssicherung – Vorschläge der Verwaltung
Anlage 3 - Gesamtübersicht über die nicht auf Gesetz beruhenden Leistungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Übersicht über die bereits umgesetzen Maßnahmen (78 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - ABL - Haushaltssicherung - Vorschläge der Verwaltung (91 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Gesamtübersicht über die nicht auf Gesetz beruhenden Leistungen (87 KB) |