Auszug - Rettungsdienst: Erlass einer Gebührensatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
EKRin Conrady erläutert, dass durch die Gebührensatzung eine Regelungslücke für die Abrechnung mit Privatversicherten geschlossen wird. Die in der Gebührensatzung aufgeführten Tarife basieren auf den mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarten Pauschalen der Entgeltvereinbarung. Damit ist eine Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten sichergestellt. Durch Fachdienstleiter Ordnungswesen Hornemann wird ergänzt, dass es nicht zu Problemen gekommen ist, die Gebührensatzung jedoch die rechtlich korrekte Grundlage für Abrechnungen mit Privatpatienten darstellt.
Beschluss:
Die Kosten für Rettungsdiensttransporte, die nicht mit den Kostenträgern abgerechnet werden können, werden ab dem 01.01.2024 gemäß der vorliegenden Gebührensatzung erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 10 | Nein-Stimmen: |
| 0 | Enthaltung/en: |
| 1
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