Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2024 für die Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnung, Immobilienwirtschaftsbetrieb und der zentralen Vergabestelle
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr KRB Mews gibt eine Einführung in das Thema sowie die Vorlage und betont die haushaltsrechtlich besondere Situation, in der sich die Verwaltung befindet. Ihm ist bewusst, dass Fraktionsgespräche noch ausstehen, in denen darüber berichtet werden muss. Ein Votum wäre aus diesem Grund zwar wünschenswert, allerdings nicht zwingend vorzunehmen.
Herr Heinisch stellt sich in diesem Zusammenhang kurz vor und berichtet über die fehlende Genehmigungsfähigkeit des im Oktober vorgelegten Haushalts. Weiterhin erläutert er die haushaltsrechtliche Situation zur Erforderlichkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes aufgrund des zu erwartenden Defizits in den nächsten Jahren. Außerdem erklärt Herr Heinisch die Bedeutung eines Haushaltssicherungskonzeptes (siehe Vorlage 2023/152). Bevor jedoch über das Haushaltssicherungskonzept gesprochen wird, sollte über die Vorlage 2023/121 abgestimmt werden.
Herr KTA Möhle empfiehlt aufgrund der ausstehenden Beratungen in den Fraktionen, die Vorlage zunächst lediglich zur Kenntnis zu nehmen und im Anschluss dann darüber zu beraten.
Herr KRB Mews erklärt, dass bei Nichtabstimmung einer Vorlage diese formal ohne Votum behandelt wird. Dies ist unschädlich für die weitergehende Beschlussfassung im Kreisausschuss. Der Kreisausschuss könnte die Vorlage jedoch auch wieder zurück in den Ausschuss geben, um dort zunächst einen Beschluss in einer Sondersitzung zu fassen.
Es wurde sich darauf geeinigt, keinen Beschluss zu der Vorlage zu fassen.
Damit wurde die Vorlage ohne Votum behandelt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 42 bis 45, Ziffer 2.3 – 2.10) und dem Doppischen Produkthaushalt 2024 für die Budgets der Fachdienste Straßen (Seiten 223 bis 231), Bau- und Raumordnung (Seiten 232 bis 242), Immobilienwirtschaftsbetrieb (Seiten 243 bis 296) und der Zentralen Vergabestelle (Seiten 297 bis 299) unter Berücksichtigung ggf. noch zu beschließender Haushaltssicherungsmaßnahmen, zuzustimmen.
Ein Beschluss wurde nicht herbeigeführt.