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Vorlage - 2023/121  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2024 für die Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnung, Immobilienwirtschaftsbetrieb und der zentralen Vergabestelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:IWB
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Beteiligt:Fachdienst Finanzen
Bearbeiter/-in: Becker, Angela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Entscheidung
09.11.2023 
8. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 42 bis 45, Ziffer 2.3 – 2.10) und dem Doppischen Produkthaushalt 2024 für die Budgets der Fachdienste Straßen (Seiten 223 bis 231), Bau- und Raumordnung (Seiten 232 bis 242), Immobilienwirtschaftsbetrieb (Seiten 243 bis 296) und der Zentralen Vergabestelle (Seiten 297 bis 299) unter Berücksichtigung ggf. noch zu beschließender Haushaltssicherungsmaßnahmen, zuzustimmen.


Doppischer Produkthaushalt

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2022.

 

Neben dem Rechnungsergebnis 2022, den Planansätzen 2023 und den Daten des Planjahres 2024 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2025 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2026 und 2027 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2026 bis 2027 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Der Teilhaushalt 02 für das Dezernat 2 befindet sich auf den Seiten 195 bis 197.

 

Die im Haushaltsentwurf enthaltenen Zuschüsse sind in der Anlage (Seite 26) gesondert aufgeführt. Für die Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnung, Immobilienwirtschaftsbetrieb und Zentrale Vergabestelle sind keine Zuschüsse vorgesehen.

 

Die geplanten Investitionen in Höhe von insgesamt rd. 21,94 Mio. € im Jahr 2024 sind im Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm 2024 - 2027 aufgeführt (Seiten 505 bis 506).

 

Nachstehend wird auf die wesentlichen Abweichungen zwischen der Haushaltsplanung 2023 und der Haushaltsplanung 2024 eingegangen.

 

 

Fachdienst Straßen

 

Der Straßen- und Radwegebau inklusive der Kosten für Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen unterliegt weiterhin zum Teil erheblichen Preissteigerungen, welche bei der Haushaltsplanung 2024 entsprechend berücksichtigt wurden. Zudem konnte durch die Besetzung freier Stellenanteile im Fachdienst Straßen etwas Stabilität in die Personalsituation gebracht werden, so dass, obwohl die Personalsituation insgesamt weiterhin angespannt ist, im Vergleich zur Planung 2023 wieder mehr Kapazitäten vorhanden sind, um notwendige Sanierungs- und Baumaßnahmen durchführen zu können. Dies hat zur Folge, dass das Fachdienstbudget einen um etwa 0,93 Mio. € höheren Fehlbetrag als 2023 ausweist (insgesamt -6,22 Mio. €).

 

 

Fachdienst Bau- und Raumordnung

 

Im Fachdienst Bau- und Raumordnung wird aufgrund der Einführung einer neuen Fachsoftware mit höheren Kosten für Aus- und Fortbildung und während der Softwareumstellung höheren Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (u. a. durch Doppelfinanzierung der alten und neuen Software) gerechnet. Neben diesen Kosten führt die Anpassung der Personalkosten an die tatsächlichen Gegebenheiten zu einer Budgetverschlechterung um rd. 0,34 Mio. € (-1,17 Mio. €).

 

 

Fachdienst Immobilienwirtschaftsbetrieb

 

Das Budget des Immobilienwirtschaftsbetriebes wird insbesondere durch die Anpassung der Reinigungskosten (u. a. Gebäude-, Glas- und Grundreinigung) sowie die allgemeinen Preissteigerungen u. a. im Bereich der Gebäudeunterhaltung (z. B. Instandhaltung, Grünpflege, Bewirtschaftung) belastet. Im Jahr 2023 wurde das Budget im Bereich der Sanierungen zudem insgesamt um 4 Mio. € gekürzt, woraufhin ein Sanierungsstau entstanden ist. Dies ergibt sich zum einen aus der Kürzung im Bereich der Aufwendungen für Sanierungen um 3,27 Mio. € auf insgesamt 930.000 € und zum anderen aus der ertragswirksamen Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen um 730.000 €. In 2024 wird dieses Budget erneut um 1,14 Mio. € in den Aufwendungen für Sanierungen auf 3,06 Mio. € gekürzt. Ebenso werden Rückstellungen in Höhe von 340.000 ertragswirksam aufgelöst werden. Der Fehlbetrag im Immobilienwirtschaftsbetrieb fällt aufgrund der o. g. Kostensteigerungen sowie der Erhöhung der Sanierungen von 930.000 € auf 3,06 Mio. € und Minderungen der Erträge in Bezug auf die Auflösung/Herabsetzung der Rückstellungen von 730.000 € auf 340.000 € um etwa 3,16 Mio. €her aus als im Haushaltsplan 2023 (-24,11 Mio. €) und ist damit maßgeblich an der Verschlechterung im Dezernat II beteiligt.

 

 

Fachdienst Zentrale Vergabestelle

 

In der Zentralen Vergabestelle bleibt der Zuschussbedarf mit -0,53 Mio. € nahezu identisch, da sich gegenüber der Haushaltsplanung 2023 keine wesentlichen Änderungen ergeben.

 

 

Haushaltssicherungskonzept

 

Wie bei der Einbringung des Haushalts in den Kreistag am 11.10.2023 erläutert, ist zusammen mit dem Haushaltsbeschluss ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Hierzu werden durch die Verwaltung zurzeit weitere Beratungsunterlagen erstellt und anschließend (ggfs. als Tischvorlage) nachgereicht. Es ist weiterhin geplant, den Haushaltsbeschluss am 20.12.2023 herbeizuführen. Sollte bzgl. der zu beschließenden Haushaltssicherungsmaßnahmen noch Beratungsbedarf bestehen, muss der Fachausschuss ggfs. erneut zusammenkommen.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.

 

 

Schlussfolgerung:
 

Der Haushaltsplan ist wie vorgelegt zu beschließen.

 


Entwurf des Produkthaushaltes des Landkreises Peine 2024 ist auf der Internetseite https://www.landkreis-peine.de/Aktuelles/Haushalt/ hinterlegt.