Auszug - Änderung der Förderrichtlinie für jugendpflegerische Maßnahmen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Laut Frau Will müsse die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, welche seit dem 01.01.2021 in Kraft ist, nachgebessert werden.
In den 2,5 Jahren seit dem Inkrafttreten habe sich ein Konkretisierungsbedarf einiger Regelungen, insbesondere im Bereich der generellen Förderfähigkeit sowie der Förderfähigkeit von Tagesmaßnahmen, gezeigt. Daher wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Recht des Landkreises Peine eine rechtssichere und verständliche Anpassung der Förderrichtlinie vorgenommen.
Beschluss:
Die Neufassung der Richtlinie des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit tritt zum 01.08.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 14 | Nein-Stimmen: |
| 0 | Enthaltung/en: |
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