Auszug - Information zur Eingriffsausgleichsregelung und Ersatzgeldzahlung Aktuell: Industrieleitung Salzgitter
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Wortprotokoll |
Frau Kentner erläutert die Systematik der Eingriffsausgleichsregelung anhand des Schemas, welches der Informationsvorlage beigefügt ist. Es wird hervorgehoben, dass die Zahlung von Ersatzgeld grundsätzlich die letzte Stufe zur Kompensation eines Eingriffes darstellt. Die hohen Summen kommen vor allem aus Eingriffen in das Landschaftsbild durch z.B. Windräder oder Stromtrassen, da diese Eingriffe per se nicht kompensierbar seien.
Im weiteren Verlauf wird ausgiebig über die Schwierigkeiten und Herausforderungen in der Verwendung des Ersatzgeldes diskutiert. Das Ersatzgeld ist zweckgebunden und darf nur für bestimmte Maßnahmen verwendet werden. Aktuell sei man mit dem Umweltministerium im Dialog, ob auch Artenschutzmaßnahmen, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges erfolgen, aus Ersatzgeldern finanziert werden können. Eine weitere Schwierigkeit bei der Verwendung sei die Flächenbeschaffung. Der Landkreis Peine ist dicht besiedelt, sodass ein hoher Flächendruck herrscht, wodurch der Ankauf von geeigneten Flächen erschwert wird. Hinzukommt, dass der Landkreis als Kommune an den gutachterlich festgestellten Wert eines Grundstücks gebunden ist und auf marktbedingt steigende Preise nicht entsprechend reagieren kann wie private Käufer.
Aus dem Ausschuss wird der Hinweis gegeben, das Maßnahmenspektrum zu erweitern und ggf. auch über den Ankauf von versiegelten Flächen nachzudenken, um diese im Sinne des Naturschutzes zu entsiegeln und aufzuwerten. Weiterhin seien auch Maßnahmen an Teichen stillgelegter Kläranlagen oder den Teichen der ehemaligen Zuckerfabrik zu prüfen.
Auf Nachfrage wird erläutert, dass es keine zeitliche Beschränkung für die Verwendung von Ersatzgeld gibt.