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Auszug - Einführung Bürgergeld im SGB II  

5.Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrum Ilsede
Ort: Am Schulzentrum 35, 31241 Ilsede
2022/172 Einführung Bürgergeld im SGB II
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Fachdienst Arbeit
Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz   
 
Wortprotokoll

Vor der Vorstellung ihrer Präsentation zu den grundsätzlichen Umstrukturierungen durch die Einführung des Bürgergeldes verweist Fachdienstleitung Geyer (im

Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) auf die aktuelle Dynamik. Im Gesetzesentwurf ist die praktische Umsetzung stufenweise für das Leistungsrecht ab dem 01.01.2023 sowie den Vermittlungsbereich ab dem 01.07.2023 geplant. Aktuell hat die Regierungskoalition aufgrund diverser Forderungen der Länder, Institutionen und Verbände einen Änderungsantrag zum Bürgergeld-Gesetzesentwurf vorgelegt, der beispielsweise eine Beschränkung der Übernahme für Heizkosten in angemessener Höhe sowie die Verschiebung des Inkrafttretens einiger weiterer Teile von Januar auf Juli 2023 vorsieht.

 

Bei einer Ablehnung durch den Bundesrat ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses notwendig, wodurch das Inkrafttreten zum 01.01.2023 in Frage gestellt wird. Wahrscheinlich ist die termingerechte Einführung der Regelsatzerhöhungen, Karrenzeiten und Bagatellgrenze zum Jahresbeginn.

Anhand der als Anlage zum Protokoll begefügten Präsentation skizziert FDL Geyer zunächst den Fahrplan für die Einführung des Bürgergeldes. Zur Ausgangssituation führt sie aus, das aufgrund der vielfätigen Hemmnisse der Leistungsempfänger/innen bereits jetzt eine komplexere Ausgestaltung der Beratung auf Augenhöhe erfolgt. Aufgrund der Herausforderungen in den letzten Jahren, neben der  Pandemiebewältigung insbesondere der Rechtskreiswechsels der Geflüchteten aus der Ukraine, wird bundesweit eine hohe Belastung der Mitarbeiter/innen in den Jobcentern wahrgenommen.

 

Zu den Änderungen des Gesetzesentwurfs im Leistungsrecht (Grafik Passiv) verweist FDL Geyer auf die Erhöhung des Regelsatzes der Grundsicherung auf 502 € und skizziert die Regelungen der Karenzzeit für Wohnen und Vermögen.

 

Bei den Änderungen im Vermittlungsbereich (Grafik Aktiv) erläutert sie das wichtige Element des Wegfalls des Vermittlungsvorrangs mit gleichzeitiger Stärkung der rderung von Weiterbildung und Qualifizierung. Das neu geplante Coaching kann

optional auch selber durch das Jobcenter durchgeführt werden. Anschließend stellt FDL Geyer die Weiterbildungsprämie, das Weiterbildungsgeld sowie den Bürgergeldbonus für die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen vor. Zur Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes führt sie mit Bezug auf die praktischen Erfahrungen aus, dass für die sehr arbeitsmarktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Gewöhnung an den beruflichen Alltag im Vordergrund steht. Aufgrund der individuellen Belastungen ist im Förderzeitraum von 5 Jahren tendenziell eine Reduzierung der Arbeitszeit zu verzeichnen. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, der gemeinsam mit den Leistungsberechtigen erarbeitet wird. Die Ausgestaltung der Struktur des neuen Schlichtungsverfahrens ist noch nicht geklärt. FDL Geyer kündigt an, das Thema im Beirat zu behandeln.

 

Abschließend erklärt FDL Geyer, warum das Bürgergeld nicht gegendert wird.

 

KTA Reimers lobt das geplante Coaching. Sie wünscht sich, dass die Planungen zu Verbesserungen bei der Kommunikation führen. FDL Geyer erklärt, dass die bereits jetzt vorhandenen festen Ansprechpartner/innen im Leistungsbereich und der Vermittlung weiterhin vorgesehen sind. Beim Coaching erfolgt ein Wechsel. Zur Entlastung der Sachbearbeitung ist für allgemeine Fragestellungen eine Teamassistenz eingerichtet, so dass hier abweichende Gesprächspartner/innen möglich sind.

 

Auf die Anregung von KTA Reimers, angesichts der vielfältigen Aufgaben im Rahmen der Haushaltsplanung über mehr Personal nachzudenken, skizziert FDL Geyer das System der Finanzierung durch den Bund und verweist auf die enge Abstimmung innerhalb der Kreisverwaltung bezüglich personeller Optionen.         

 

KTA Riedel-Kielhorn bedankt sich für die Darstellung der vielfältigen Änderungen. Sie begrüßt die kritische Auseinandersetzung mit den einzelnen Elementen.

 

Auf Nachfrage von BV Schlaugat erklärt FDL Geyer, dass trotz der teilweisen Verschiebung und inhaltlichen Nachjustierung davon auszugehen ist, dass die Elemente grundsätzlich beibehalten werden.

 

KTA Engelhard sieht das Bürgergeld als eine Einladung zum Nichtarbeiten. FDL Geyer bittet, die Umsetzung, insbesondere der Zielsetzung Konzentration auf Qualifizierung und Weiterbildung, abzuwarten.     

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Marotz, fest, dass der Ausschuss von der InformationsvorlageNr. 2022/172 Kenntnis

genommen hat.