Vorlage - 2022/172
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | ja | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Mit der geplanten Bürgergeldreform steht für die bundesweit 405 Jobcenter eine der größten Sozialreformen bevor. Die Umsetzung soll zum 01.01.2023 erfolgen. Derzeit befindet sich das Gesetz im parlamentarischen Verfahren, am 25.11.2022 ist die Abstimmung im Bundesrat vorgesehen. Den Jobcentern verbleibt damit nur wenige Wochen das Gesetz und die damit verbundenen Regelungen in die Praxis zu übertragen. Derzeit ist geplant die Eckpunkte phasenweise einzuführen.
Folgende wesentlichen geplanten Eckpunkte beinhaltet das Bürgergeld:
- Bürgergeld anstatt Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
- Regelbedarfserhöhung
- Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen
- Verbesserungen bei der Vermögensfreistellung
- Erhöhung von Freibeträgen
- Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen
- Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
- Einführung eines Kooperationsplans und einer Vertrauenszeit mit dem Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Schlichtungsverfahren
- Entfristung sozialer Arbeitsmarkt
- Einführung eines Bürgergeldbonus
- Verbesserung der Anreize und Möglichkeiten für Qualifizierungen
- Ganzheitliche Betreuung/ Coaching
Ziele / Wirkungen:
Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist daher auch, durch Erwerbsarbeit nicht nur eine Sicherstellung des Lebensunterhaltes zu gewährleisten, sondern auch die soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Es hat sich gezeigt, dass eine grundlegende Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses nötig ist, um zukunftsorientiert den Veränderungen des Arbeitsmarktes Stand zu halten.
eine „neue Kultur der Beratung“ (Beratung auf Augenhöhe)
Anreize statt Druck
Kooperation statt Sanktion
Entfristung laufender und Einführung neuer Instrumente
Entbürokratisierung
Gendermainstreaming:
Die Berücksichtigung von genderspezifischen Aspekten wird auch mit Einführung des Bürgergeldes eine maßgebliche Rolle spielen. Im Zielplanungsprozes für 2023 wird dieses entsprechend berücksichtigt.
Migration:
Durch den Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine hat derzeit jede/r sechste Hilfebedürftige einen Fluchthintergrund. Die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten verfügt über ein erhebliches Potential für den Arbeitsmarkt. Vermittlungsdefizite wie Sprache und fehlende Ausbildungsabschlüsse werden zielgerichtet abgebaut, um eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Bildung:
Aufgrund des (Fach-) und Arbeitskräftemangels und dem Wandel des Arbeitsmarktes ist die stetige Qualifizierung zwingend erforderlich. Wie bereits in den vergangenen Jahren ist es Ziel des Jobcenters Peine Leistungsberechtigte bedarfsgerecht aus- und weiterzubilden, um den Anforderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt gerecht zu werden.
Durch die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs soll die Qualifizierung und Ausbildung gestärkt und Leistungsberechtigten ein Berufsabschluss ermöglicht werden.
Ressourceneinsatz:
Die Umsetzung der angekündigten Grundsicherungsreform (sog. Bürgergeld) wird das kommunale Jobcenter vor besondere Herausforderungen stellen und zahlreiche personelle Ressourcen binden. Das Bürgergeld wird überwiegend von Bundesmitteln (Eingliederungsmittel und Verwaltungskosten) finanziert, sowie anteilig aus kommunalen Leistungen.
Schlussfolgerung:
Die geplante Einführung wird zur Kenntnis genommen und das kommunale Jobcenter Peine wird zu gegebener Zeit über den Umsetzungsstand berichten.
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