Auszug - Produktbericht Stand 30. Juni 2022 für das Dezernat "Zentrale Verwaltung, Ordnung, Recht" ohne Fachdienst "Schule, Kultur und Sport"
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Wortprotokoll |
Herr KTA Busse schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 gemeinsam zu behandeln. Dem wird insgesamt zugestimmt.
Frau KTA Wilke fragt, warum es eine Erhöhung der Umlage für den Regionalverband Braunschweig gab.
Nachtrag der Verwaltung: Die Erhöhung der Umlage resultiert aus Mehrleistungen, regulären Kostensteigerungen durch beispielsweise neue Tarifabschlüsse und kriegsbedingten Mehrkosten insbesondere gestiegenen Kraftstoffpreisen.
Herr KTA Schmidt führt aus, dass es im Entwurf zum doppischen Produkthaushalt 2022 auf Seite 119 8.000 € für den Führerschein-Umtausch ausgewiesen sind und es in den Erläuterungen dazu auf Seite 120 heißt: „Die "alten" deutschen Führerscheine müssen in den nächsten Jahren bis 2028 in europäische Führerscheine umgetauscht werden. Die ersten Jahrgänge ab 1953 sind dazu bis 2022 verpflichtet. Dazu wurde eine zusätzliche Stelle geschaffen, die sich über die Erträge aus Verwaltungsgebühren größtenteils refinanziert.“ Auf seine Nachfrage bei den Haushaltsberatungen wurde ihm mitgeteilt, dass diese Stelle vom Land oder Bund bezahlt werde. Trotzdem bleibe ein Teil der Kosten beim Landkreis hängen. Jetzt heißt es in der Informationsvorlage 2022/129: „Im Produkt 12213 „Führerscheinangelegenheiten“ ist mit einer Budgetverbesserung aufgrund höherer Erträge aus Gebühren i.H.v. rd. 118.000 € zu rechnen.“
Herr KTA Schmidt fragt, wie diese Diskrepanz zu erklären ist und ob sich die höheren Erträge aus einem anderen Bereich ergeben.
Erste Kreisrätin Frau Conrady weist darauf hin, dass es durch den Pflichtumtausch der Fahrerlaubnisse zu Einnahmen kommt. Tatsächlich gibt es nur eine zusätzliche Stelle für den Umtausch. In der Praxis führen alle Kolleginnen und Kollegen der Führerscheinstelle den Umtausch durch.
Nachtrag der Verwaltung: Bei der Zahl 8.000 handelt es sich um die Anzahl der Fälle „Umtausch Euro-Führerschein“. Insofern gibt es keine Diskrepanz. Die Budgetverbesserung aufgrund höherer Erträge aus Gebühren i.H.v. rd. 118.000 € trifft zu. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen bundeseinheitliche Gebühren, die durch den Bund festgelegt werden. Aus diesen werden u.a. die Personalkosten für die zusätzliche Stelle für den Pflichtumtausch der Fahrerlaubnisse refinanziert.
Herr KTA Schmidt stellt fest, dass bei Umtausch der Fahrerlaubnis der alte Führerschein folgenden Stempel erhält: Die Gültigkeit des Führerscheins ist begrenzt bis zum Erhalt des Kartenführerscheins, längstens jedoch bis zum (hier wird ein Datum eingetragen).“ Dies bedeute, dass die Bürgerin/ der Bürger bei Lieferverzug des Kartenführerscheins unter Umständen keine gültige Fahrerlaubnis habe.
Herr KTA Schmidt fragt, welche Stelle für diesen Text verantwortlich ist, der Landkreis Peine oder das Land/der Bund.
Erste Kreisrätin Frau Conrady weist darauf hin, dass der Landkreis Peine an dieser Stelle Bundesrecht umsetzt. Die Umtauschzeiten sind teilweise länger als vom Landkreis gewünscht. Dadurch, dass der Kartenführerschein befristet ausgestellt wird, wird zukünftig ein regelmäßiger Umtausch stattfinden, der personell und organisatorisch zu berücksichtigen ist.
Nachtrag der Verwaltung: Der Pflichtumtausch ist so organisiert, dass deie Bürgerin/ der Bürger den neuen Kartenführerschein nach Antragstellung von der Bundesdruckerei zugesandt bekommt. Damit sorgt der Landkreis Peine für einen kundenorientierten und vereinfachten Ablauf. Von Gesetz wegen hat der Landkreis Peine sicherzustellen, dass jede Bürgerin/ jeder Bürger maximal ein gültiges Führerscheindokument hat. Dies geschieht durch den Stempel. Die Frist ist dabei ausreichend, bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Bürgerin/ der Bürger den Kartenführerschein innerhalb von 2-3 Wochen erhält. Hinzuzufügen ist, dass eine Fahrerlaubnis auch ohne gültiges Führerscheindokument nicht erlischt.
Frau KTA Schulz spricht ein großes Lob für die Führerscheinstelle hinsichtlich kundenorientierter Beratung und schneller Bearbeitung aus.
Erste Kreisrätin Frau Conrady bedankt sich und wird das Lob an die Führerscheinstelle weiterleiten.
Herr KTA Wedekind fragt, was die Quelle für die Zahlen neben der Ampel ist, die für die Ampelstellung ausschlaggebend sind.
Fachdienstleiterin Frau Geerts erläutert, dass der obere Wert den Planansatz (Erträge abzüglich Aufwendungen) darstellt. Der untere Wert stellt das prognostizierte Ergebnis (prognostizierte Erträge abzüglich prognostizierte Aufwendungen) dar. Diese werden zueinander ins Verhältnis gesetzt und ergeben den dritten Wert, der entweder eine Verbesserung oder eine Verschlechterung des Budgets prognostiziert. Die Ampel bezieht sich auf diese Werte und zeigt rot für eine Verschlechterung, gelb bei ungefährem Einhalten des Budgets und grün für eine Verbesserung.