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Auszug - Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst  

3. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrum Ilsede
Ort: Am Schulzentrum 35, 31241 Ilsede
2022/121 Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Fachdienst Finanzen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Radigk teilt mit, dass der Bedarfsplan für den Rettungsdienst in vorliegender Form aus 2019 fortgeschrieben wird. 2020 und 2021 wurde die jährliche Fortschreibung aufgrund derCovid-19-Pandemie ausgesetzt.

 

Die Grundlage für den Bedarfsplan ist das Gutachten zur Rettungsmittelvorhaltung aus 2018. Daraufhin gibt es eine enge Abstimmung mit den Kostenträgern/Krankenkassen. Ein neues Gutachten wurde noch nicht in die Wege geleitet, weil

 

-          sich das Rettungsdienstgesetz geändert hat, ein NKTW aufgenommen wurde und dieser mitbewertet werden soll,

 

-          die Bedarfsverordnung Rettungsdienst aktuell novelliert wird und Neuerungen berücksichtigt werden sollen

 

-          sich die Einsatzdauer teilweise erheblich dadurch verlängert, dass Kliniken nicht aufnehmen. Mittelfristig könnte dieses einen Mehrbedarf an Rettungsmitteln bedeuten. Inwieweit dieser kurzfristig gedeckt werden könnte, scheint aufgrund des Fachkräftemangels zumindest fraglich.

 

Daher erfolgt die Fortschreibung rein formell in vorliegender Form aus 2019.

 

Herr KTA Falk fragt, ob die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Einsatzdauer eingehalten werden und ob Ausfälle wegen Personalmangel zu verzeichnen sind. Weiterhin stellt er die Frage, was unter „nichtabrechenbare Fahrten“ zu verstehen ist.

 

Herr Radigk teilt mit, dass die vorgeschriebene Einsatzdauer zu 95 % eingehalten werden kann. Leider ist es bereits zu Ausfällen von Rettungsmitteln gekommen, weil Fahrzeuge wegen fehlender Personalkapazitäten außer Dienst gestellt werden mussten. Es handelt sich aber aktuell um seltene Vorkommnisse. Die Anpassung der Personalkapazitäten kann allerdings nur in enger Abstimmung mit den Kostenträgern (i. d. R. Krankenkassen) erfolgen. Bei den „nichtabrechenbaren Fahrten“ handelt es sich um Fehleinsätze. Von diesen gibt es etwa 3.000 pro Jahr. Sie entstehen z.B., wenn es keinen Notfall vor Ort gibt oder die Patientin/ der Patient sich der Behandlung entzieht.

 

Grundmandatsträger Herr Engelhardt fragt, ob der Fachkräftemangel aus der Bezahlung oder der Qualifikation resultiert.

 

Herr Radigk erklärt, dass dieser aus seiner Sicht u. a. auf fehlende Attraktivität insbesondere aufgrund der Arbeitszeit zurückzuführen ist.

 

Frau KTA Wilke erkundigt sich über das System im Rettungsdienst insbesondere bezüglich der Ausbildung.

 

Herr Radigk erläutert, dass Notfallsanitäter/in mittlerweile ein anerkannter Lehrberuf ist und dass die Kosten über die Kostenträger (i. d. R. Krankenkassen) refinanziert sind. Der Landkreis Peine bedient sich hierfür drei Beauftragten: DRK, Daetz und ASB.

 

Herr KTA Falk erkundigt sich, wie die Verhandlungen mit den Kostenträgern/Krankenkassen hinsichtlich der Bemessung von Auszubildenden ablaufen.

 

Herr Radigk teilt mit, dass es für das Land Niedersachsen einen einheitlichen Kostenschlüssel gibt.

 

rgervertreterin Frau Klotz fragt, ob man an der Kostenstruktur etwas ändern könne.

 

Erste Kreisrätin Frau Conrady erklärt, dass der Landkreis Peine nichts ändern kann, da er an die Tarifverhandlungen gebunden ist. Änderungen im Gesundheitssystem müssen auf Landes-/Bundesebene passieren.

 

Herr KTA Wedekind fragt nach der Anzahl an Rettungswachen.

 

Herr Radigk teilt mit, dass es 6 Rettungswachen gibt und eine Notarztwache am Klinikum Peine.

 


Beschluss:

Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst wird in der vorliegenden Form fortgeschrieben.


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

10

 

Nein-Stimmen:

--

 

Enthaltung/en:

 

--

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen zu TOP 8 des Protokolls AGVF vom 12.09.2022 (126 KB)