Inhalt

Vorlage - 2022/121  

Betreff: Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Fachdienst Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
12.09.2022 
3. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
12.10.2022 
6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bedarfsplan Rettungsdienst 2022  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in ):

0,00

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst wird in der vorliegenden Form fortgeschrieben.


Inhaltsbeschreibung:

Jeder Träger des Rettungsdienstes stellt für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass die erforderlichen Rettungswachen und Rettungsmittel vorhanden sind. Intensivtransportwagen sollen von mehreren kommunalen Trägern gemeinsam vorgehalten werden, wenn dies der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages dient. Jeder kommunale Träger stellt darüber hinaus für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass eine Rettungsleitstelle und eine örtliche Einsatzleitung vorhanden sind. Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsleitstelle, der Rettungswachen und der Rettungsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Rettungsmittel der gleichen Zweckbestimmung müssen innerhalb eines Rettungsdienst-bereichs in Ausstattung und Ausrüstung einheitlich sein.

Der Landkreis Peine ist als Rettungsdienstträger gem. § 4 Abs. 6 des Nds. Rettungsdienst-gesetzes (NRettDG) verpflichtet, einen Bedarfsplan, der den voraussichtlichen Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes darstellt, aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Bedarf wurde durch ein Sachverständigengutachten zur bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung und Bewertung der derzeitigen Rettungswachenstandorte überprüft. Das Ergebnis lag im Februar 2018 vor. Dieses bestätige die frühere Gesamtvorhaltung, zeitliche Verschiebungen ergaben sich zwischen Krankentransport- und Notfallrettungsvorhaltung.

Zwischenzeitlich wurde auch das erforderliche Benehmen mit den Kostenträgern (Krankenkassen) hergestellt.

 

 

 

Die Entwicklung der Einsatzzahlen ist nachstehender Tabelle zu entnehmen (dargestellt sind die abrechenbaren Einsätze):

Jahr

Notarzt

Notfallrettung

Krankentransport

2015

2.157

11.192

7.002

2016

2.020

11.435

6.253

2017

1.809

11.039

6.073

2018

1.682

11.263

6.309

2019

1.628

11.713

6.503

2020

1.563

10.820

5.935

2021

1.643

11.740

6.207

 

Derzeit werden im Rettungsdienstbereich des Landkreises Peine 13 Fahrzeuge von den gemäß § 5 NRettDG Beauftragten (Arbeiter-Samariter Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Firma Daetz) vorgehalten, davon 7 Fahrzeuge im 24-stündigen Einsatz.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit Beschluss des vorliegenden Bedarfsplanes erfüllt der Landkreis Peine die Forderung gemäß § 4 Abs. 6 NRettDG, einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben.

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:
entfällt


Bedarfsplan für den Rettungsdienst 2022 -Fortschreibung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bedarfsplan Rettungsdienst 2022 (120 KB)