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Auszug - Gesetzesreform SGB VIII - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Gymnasiums Groß Ilsede
Ort: Am Schulzentrum 35, 31241 Ilsede
Zusatz: Es gilt die 3G-Regelung und Maskenpflicht
2021/855 Gesetzesreform SGB VIII - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
 
Wortprotokoll

Herr Zilling und Herr Gebers präsentieren die vorliegende Anlage der Informationsvorlage. Im Mittelpunkt stünden dabei aber besonders die Selbstbestimmung und eine stärkere Beteiligung der jungen Menschen und der Eltern. Mit der inklusiven Neuausrichtung der Jugendhilfe müsse das Jugendamt außerdem mit anderen Rehaträgern, wie z.B. der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen oder der Rentenversicherung in Kontakt treten. Zum 01.01.2027 brauche es noch ein abschließendes Gesetz, welches den nahtlosen Übergang der inklusiven Jugendhilfe ab 2028 regeln soll.

 

Herr Gebers teilt mit, dass die zukünftigen Auswirkungen des KJSG auf die Leistungsgewährung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren noch zu beobachten sei. Möglicherweise könnte das Finanzierungsvolumen und Fallaufkommen stark ansteigen, ggf. müsse auch Personal generiert werden. Zukünftig sei außerdem zu klären, wie sich Menschen mit und ohne Behinderung im Landkreis Peine begegnen sollen. Weiterhin würden sich auch folgende Fragen stellen:

1)      Wie können Begegnungsformen zum Austausch geschaffen werden?

2)      Wie kann gemeinsame Bildung sichergestellt werden?

3)      Wie können Leistungen miteinander verbunden werden?

4)      Wie kann eine gemeinsame Fachexpertise zwischen dem Jugendamt und dem Sozialamt hergestellt werden bzw. wie können wir die Fachexpertise des Sozialamtes im Jugendamt ansiedeln?

 

So soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe geschaffen werden, um einen regelmäßigen fachlichen Austausch stattfinden lassen zu können, ggf. auch in Fallwerkstätten. Laut Herrn Zilling benötige das Jugendamt ein umfassendes Wissen über Behinderungsarten, den Kinderjugendärztlichen Dienst, Leistungsarten des SGB IX und Formen von ärztlichen Gutachten. Neue Schnittstellen seien bis 2024 zu schaffen. Es sei eine große Herausforderung, sowohl auf politischer als auch auf fachlicher Ebene, wobei sich auch die Strukturen des Jugendamtes ändern werden.

 

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme